Sonderausschuss Patientensicherheit:Grüne: Aufarbeitung ist sowohl Landes- als auch Bundesverantwortung
„Im Gegensatz zur Landesregierung hat das Bundesgesundheitsministerium offensichtlich kein tiefergehendes Interesse, sich näher mit den Konsequenzen zu den hiesigen Ereignissen im Zusammenhang mit den Patientenmorden zu beschäftigen. Anders kann ich mir die weitestgehend oberflächliche schriftliche Stellungnahme des Bundesministeriums nicht erklären."
Darum geht’s
Der Sonderausschuss „Stärkung der Patientensicherheit und des Patientenschutzes“ tagte heute zum dritten Mal. Das Bundesgesundheitsministerium hat trotz Einladung aus Niedersachsen auf eine mündliche Stellungnahme im Ausschuss verzichtet.
Das sagen die Grünen
Thomas Schremmer, gesundheitspolitischer Sprecher und Obmann der Grünen
„Im Gegensatz zur Landesregierung hat das Bundesgesundheitsministerium offensichtlich kein tiefergehendes Interesse, sich näher mit den Konsequenzen zu den hiesigen Ereignissen im Zusammenhang mit den Patientenmorden zu beschäftigen. Anders kann ich mir die weitestgehend oberflächliche schriftliche Stellungnahme des Bundesministeriums nicht erklären. Eine mündliche Erörterung wäre äußerst sinnvoll gewesen, zum Beispiel zu Fragen der Verbesserung bestehender Qualitätssysteme, zur Arzneimittelsicherheit und zur Entwicklung von geeigneten Maßnahmen, damit sich Taten wie die von Niels H. nicht wiederholen können.“
Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher
„Niedersachsen hat bereits gehandelt und die Mitteilung von Strafsachen an Gesundheitsbehörden auch auf Krankenpfleger ausgeweitet. Der Bund ist gefordert, diesen Schritt schnellstmöglich bundesweit nachzuvollziehen. Auch brauchen wir einen arbeitsrechtlichen Schutz von Whistleblowern, damit sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die solche Vorgänge in Kliniken mitbekommen, an Behörden wenden können und dürfen.“
„Das niedersächsische Justizministerium hat deutlich gemacht, welchen Verbesserungsbedarf es bei der Qualifizierung von Ärzten für Leichenschauen gibt. Auch die vorgeschlagene Trennung von todesfeststellendem Mediziner und demjenigen, der die Leichenschau durchführt, könnte ein wichtiger Schritt sein, um unnatürliche Todesfälle in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zukünftig früher zu erkennen.“
Zum Hintergrund
In der heutigen Ausschusssitzung war das Bundesgesundheitsministerium gebeten worden, darzustellen, welche Konsequenzen auf Bundesebene aus der nach derzeitigem Stand schlimmsten Mordserie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gezogen werden. Das Ministerium schickte aber keinen Vertreter oder Vertreterin, sondern übersandte lediglich eine viereinhalb seitige schriftliche Stellungnahme. Das Niedersächsische Justizministerium unterrichte heute insbesondere über mögliche Rechtsänderungen beim Bestattungsgesetz in Hinblick auf eine Verbesserung der Leichenschauen.