Pressemeldung Nr. 10 vom

Katastrophenschutz um Atomanlagen:Grüne: Atomunfall macht nicht an Kreis- und Landesgrenzen halt

„Die traurigen Erfahrungen von Fukushima zeigen: Ein Atomunfall macht nicht an Kreis- und Landesgrenzen halt. Um nötigenfalls schnellstmöglich reagieren zu können, bündeln wir für den Fall eines Unfalls in den Atomkraftwerken Grohnde oder Emsland die Einsatzkoordinierung beim Land.“

Darum geht’s

Welche Vorsorge muss für Unfälle um Atomanlagen getroffen werden? Das war heute eine zentrale Frage in der Anhörung des Innenausschusses zur Novelle des niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes.

Breite Unterstützung fand der rot-grüne Vorstoß, für das Umfeld von Atomkraftwerken und die angrenzenden Landkreise erstmals verpflichtende Notfallpläne vorzuschreiben. Darüber hinaus fordern unter anderem die kommunalen Spitzenverbände, der Landkreis Wolfenbüttel und die Internationale Ärztevereinigung gegen Atomkrieg (IPPNW) eine verbindliche Einbeziehung der Schachtanlage Asse, des Castor-Lagers Gorleben bzw. der Castor-Zwischenlager an AKW Standorten in die Notfallvorsorge.

Das sagen die Grünen

Meta Janssen-Kucz, innenpolitische Sprecherin

„Die traurigen Erfahrungen von Fukushima zeigen: Ein Atomunfall macht nicht an Kreis- und Landesgrenzen halt. Um nötigenfalls schnellstmöglich reagieren zu können, bündeln wir für den Fall eines Unfalls in den Atomkraftwerken Grohnde oder Emsland die Einsatzkoordinierung beim Land.“

„Um den Katastrophenschutz an den niedersächsischen Atomkraftwerken zu verbessern, weiten wir außerdem die Evakuierungsradien um Atomkraftwerke aus. Damit setzen wir die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission des Bundes um, dies wird allerdings nicht im Gesetz, sondern per Erlass geregelt.“

Miriam Staudte, atompolitische Sprecherin

„Unfälle können nicht nur in Atomkraftwerken, sondern in allen Atomanlagen passieren. Auch nach Stilllegung der Atomkraftwerke bleiben die Castoren in Zwischenlagern vor Ort. Auch in der Asse, in Gorleben oder einem der Brennelemente-Zwischenlager kann es zu einem Zwischenfall kommen. Die Kommunen wollen und müssen auch für diesen Fall Vorsorge für den Schutz ihrer Bevölkerung treffen. Die gemeinsame Forderung aller Anzuhörenden, als Land nicht nur eine koordinierende Leitung zu übernehmen, sondern sich den Hut in einem Lagezentrum aufzusetzen, muss in die weitere Beratung des Katastrophenschutzgesetzes mit einbezogen werden.“

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