Pressemeldung Nr. 595 vom

GRÜNE: Antragsformular zur Genehmigung der Waldbegehung 30 Minuten nach amtlichem Sonnenuntergang

Hilfestellung für die "verwaltungstechnisch einwandfreie Abwicklung von nächtlichen Spaziergängen in niedersächsischen Wäldern" bieten die Landtagsgrünen an. Mit einem von der Fraktion entworfenen For...

Hilfestellung für die "verwaltungstechnisch einwandfreie Abwicklung von nächtlichen Spaziergängen in niedersächsischen Wäldern" bieten die Landtagsgrünen an. Mit einem von der Fraktion entworfenen Formblatt kann bei den Naturbeschutzbehörden der jeweils zuständigen Landkreise ein "Antrag nach § 24 (2) des Niedersächsischen Wald- und Landschaftsgesetzes auf Begehen des Waldes nach Einbruch der Dunkelheit (30 Minuten nach amtlichem Sonnenuntergang) außerhalb von Fahr- und Wanderwegen" gestellt werden.
Nachtschwärmer können ihr Begehren zwischen "möchte mal wieder mit Ehemann/Ehefrau oder allein am Busen der Natur schwelgen" und "ungehemmt schimpfen auf die Schlechtigkeit der Welt oder die SPD-Landesregierung" auswählen und ankreuzen.
Die Grünen reagieren damit auf eine Vorschrift im neuen Waldgesetz. Anlässlich der morgigen (Freitag) Beratung im Landtagsausschuss erneuerte der landwirtschaftspolitische Sprecher Hans-Jürgen Klein seine Kritik an der Einschränkung des Betretungsrechts. Er werde den Landwirtschaftsminister auffordern, die geplante Regelung zu streichen. Ein Exclusiv-recht für Jäger dürfe es nicht geben.
Die von Bartels als Begründung angegebene Haftungsregelung bei Unfällen sei vorgeschoben. Die Waldbesitzer könnten sich jederzeit durch den Abschluss einer entsprechenden Versicherung schützen. Im Übrigen wäre der immer wieder zur Begründung angeführte Unfall nicht durch neue Betretungsregelungen, sondern nur durch sinnvolle Sicherungsmaßnahmen zu verhindern gewesen.

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