Statement:Grüne: Antisemitische Hetze erkennen und konsequent strafrechtlich verfolgen – auch bei Corona-Demos!
„Antisemitische, volksverhetzende Straftaten müssen gerade auch mit Blick auf das neue Phänomen der so genannten Corona-Demos entschiedener verfolgt werden.“
Grüne: Antisemitische Hetze erkennen und konsequent strafrechtlich verfolgen – auch bei Corona-Demos!
Zur heutigen (Mittwoch, 9. März) Pressekonferenz der Justizministerin zur neuen Arbeitshilfe für Polizei und Justiz in Bezug auf die Verfolgung antisemitisch motivierter Straftaten sagt Marie Kollenrott, rechtspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag:
„Antisemitische, volksverhetzende Straftaten müssen gerade auch mit Blick auf das neue Phänomen der so genannten Corona-Demos entschiedener verfolgt werden. Holocaustverharmlosung und antisemitische Hetze gegen Demokratie und Rechtstaat sind keine Kavaliersdelikte und fallen auch nicht unter den Tatbestand der Beleidigung. Die Justizministerin muss sicherstellen, dass das ganze strafrechtliche Spektrum solcher Taten, also Volksverhetzung, Bedrohung, Aufruf oder Billigung von Straftaten und Verleumdung im Rahmen jeweils mit aller Konsequenz ausermittelt und geahndet wird.
Eine aktuelle Anfrage der Grünen sollte Aufschluss geben, in wie vielen Fällen es seit März 2020 zu strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit Corona-Demos gekommen ist. Die heute von der Ministerin genannten Deliktsfallzahlen stehen im Widerspruch zur Antwort des Ministeriums auf diese Anfrage. Demnach hat es kein einziges Ermittlungsverfahren wegen der Verwendung antisemitischer Kennzeichen auf Corona-Demos gegeben. Gleichzeitig wird aber offenbar, dass es nachweislich und gut dokumentiert zahlreiche Verstöße im ganzen Land gegeben hat, die auch Teil von Presseberichten waren. Es stellt sich die Frage ob die Beamt*Innen, die bei Demonstrationen eingesetzt sind, eine klare Handlungsanweisung haben und auch ausreichend in Bezug auf die einschlägigen antisemitischen Zeichen und Kontexte geschult sind. So werden offenbar Äußerungen und Symbole nicht oder nicht als strafrechtlich relevant erkannt. Es scheint hier einen eklatanten Nachholbedarf zu geben.“