Pressemeldung Nr. 172 vom

Grüne: Altmaier will Hintertürchen für Gorleben offen halten

„Wenn das Bundesumweltministerium weiterhin am Rahmenbetriebsplan Gorleben festhält, gerät das Endlagersuchverfahren zur Farce. Das Versprechen eines Neubeginns in der Endlagersuche ist unglaubwürdig, wenn für Gorleben ein Hintertürchen nach uraltem Bergrecht offengehalten wird.“

Darum geht’s

Die Niedersächsische Landesregierung hat den Rahmenbetriebsplan Gorleben aus dem Jahre 1983 für nichtig erklärt. Jetzt hat das Bundesumweltministerium das Bundesamt für Strahlenschutz angewiesen, Klage gegen die Erledigungserklärung einzureichen.

Das sagen die Grünen

Miriam Staudte, atompolitische Sprecherin:

„Wenn das Bundesumweltministerium weiterhin am Rahmenbetriebsplan Gorleben festhält, gerät das Endlagersuchverfahren zur Farce. Das Versprechen eines Neubeginns in der Endlagersuche ist unglaubwürdig, wenn für Gorleben ein Hintertürchen nach uraltem Bergrecht offengehalten wird.“

„Es ist ernüchternd, dass sich die Befürchtungen der Gorleben-Kritiker immer wieder bewahrheiten. Bundesumweltminister Altmaier benachteiligt Gorleben weiterhin gegenüber anderen potenziellen Standorten.“

„In den Koalitionsverhandlungen muss ein klares Signal gesetzt werden, dass sowohl der Rahmenbetriebsplan als auch der Planfeststellungsantrag für erledigt erklärt werden.“

Zum Hintergrund

Mit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes wurde die Erkundung des Salzstocks Gorleben beendet.

Im September wurde vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg eine Klage gegen den Rahmenbetriebsplan Gorleben einvernehmlich beendet. Die Kläger und das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hatten den Rahmenbetriebsplan übereinstimmend für gegenstandslos erklärt.

Um zusätzliche Rechtssicherheit zu schaffen, erklärte das LBEG den Rahmenbetriebsplan Gorleben mit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes per Erlass für gegenstandslos.

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