Pressemeldung Nr. 3471 vom

Gesetzentwurf der Landesregierung zum Aufnahmegesetz ist nach wie vor verfassungswidrig - Landesregierung spart auf Kosten der Kommunen

Der in dieser Woche im Landtag zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf zum Aufnahmegesetz wird nach Ansicht der Landtagsgrünen auch durch die Änderungsvorschläge des zuständigen Ausschusses nicht besser...


Der in dieser Woche im Landtag zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf zum Aufnahmegesetz wird nach Ansicht der Landtagsgrünen auch durch die Änderungsvorschläge des zuständigen Ausschusses nicht besser: "Unsere Bedenken insbesondere zur Unterbringung der Ausländerinnen und Ausländer und zum Konnexitätsprinzip bestehen nach wie vor", sagten der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hans-Albert Lennartz und die migrationspolitische Sprecherin Georgia Langhans am Montag in Hannover.
Die verstärkte Unterbringung der vom Aufnahmegesetz betroffenen Ausländerinnen und Ausländer in den Landesaufnahmeeinrichtungen stelle eine Beschränkung des Aufenthaltsrechtes dar und sei mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes verfassungswidrig.
Die Grünen-Politiker werfen der Landesregierung auch vor, das "angeblich so hoch gehaltene Konnexitätsprinzip bewusst zu missachten".
Nach dem Konnexitätsprinzip hätten die Gemeinden einen vollen Kostenerstattungsanpruch für die ihnen vom Land zugewiesenen Aufgaben, auch bei der im Gesetzentwurf vorgesehenen Pauschalierung der Kosten.
"Die Kürzungen der ohnehin zu knappen Kostenerstattungsbeträge um die so genannte Interessenquote belastet die Gemeinden in unerträglichem Maße. Es wird wieder einmal versucht, den Landeshaushalt auf Kosten der Gemeinden zu sanieren", kritisieren die Abgeordneten die Vorgehensweise der Landesregierung.

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