Pressemeldung Nr. 121 vom

Erbschaftssteuer :Gerald Heere: Keine verfassungswidrige Reform mit den Grünen

"Wir Grüne halten es für richtig, dass die Pläne von Bundesfinanzminister Schäuble zur Reform der Erbschaftssteuer nun im Bundesrat gestoppt wurden. Damit hat die Länderkammer den vielfachen Verwässerungen durch die CSU eine klare Absage erteilt."

Darum geht's

Der Bundesrat hat die Pläne der Bundesregierung zur Reform der Erbschaftssteuer heute (8. Juli 2016) gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen.

Das sagen die Grünen

Gerald Heere, finanzpolitischer Sprecher 

"Wir Grüne halten es für richtig, dass die Pläne von Bundesfinanzminister Schäuble zur Reform der Erbschaftssteuer nun im Bundesrat gestoppt wurden. Damit hat die Länderkammer den vielfachen Verwässerungen durch die CSU eine klare Absage erteilt." 

"Durch die vorgesehenen enormen Ausnahmetatbestände wäre die Erbschaftssteuer in dieser Form in Karlsruhe erneut für verfassungswidrig erklärt worden. Wir wollen diese wichtige Ländersteuer endlich rechtssicher vorlegen und in eine sichere Einnahmequelle umgestalten." 

"Klar ist: Eine Erbschaftssteuer darf keine Unternehmen in der Substanz gefährden. Aber eine weitere Bevorzugung reicher Firmenerben gegenüber ihren steuerzahlenden Arbeitnehmern darf es auch nicht geben. Und jeder Cent Zusatzeinnahme, den das Land Niedersachsen auf diesem Wege einnimmt, kann direkt in Bildung und Infrastruktur fließen. Damit ist eine gerechte Erbschaftssteuer für alle Unternehmen auch ein Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Landes." 

"Der Vermittlungsausschuss muss nun die Maßgaben des Verfassungsgerichts stärker berücksichtigen. Eine rechtssichere Möglichkeit wäre die Gewährung von weniger Ausnahmen, bei der gleichzeitigen Verstärkung von Stundungsmöglichkeiten. Nur wenn es in diese Richtung geht, werden Grüne in den Ländern am Ende einer Reform zustimmen können." 

Zum Hintergrund 

Das Bundesverfassungsgericht hält die übermäßige Bevorzugung von Unternehmenserben für verfassungswidrig. Der Bund wurde beauftragt, gesetzlich für eine verfassungskonforme Regelung zu sorgen. Ursprünglich und konstruktive Vorschläge des Bundesfinanzministers wurden so weit ausgehöhlt, dass der gefundene Kompromiss der Großen Koalition Gefahr läuft, erneut vom Bundesverfassungsgericht kassiert zu werden. 

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