Pressemeldung Nr. 59 vom

Härtefallkommission umgehend reformieren:Gemeinsame Presseerklärung der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke im Landtag Niedersachsen

Die Mitglieder der Härtefallkommission fühlen sich aufgrund der strengen Vorgaben in der Härtefall-kommissionsverordnung in der freien und unabhängigen Ausübung ihres Amtes erheblich beeinträchtigt.

Die Mitglieder der Härtefallkommission fühlen sich aufgrund der strengen Vorgaben in der Härtefallkommissionsverordnung in der freien und unabhängigen Ausübung ihres Amtes erheblich beeinträchtigt. Auch die Kirchen und Verbände beklagen seit langem die restriktive Praxis in Niedersachsen und die hierdurch bedingten geringen Anerkennungsquoten.

Die gegenwärtigen Regelungen der Niedersächsischen Härtefallkommissionsverordnung und auch der Entwurf der Landesregierung zur Änderung der Verordnung sind ungeeignet, um die humanitären Ziele der Härtefallregelung im Aufenthaltsgesetz zu erreichen. Die diesbezüglichen wichtigen Vorschläge der Kirchen und Verbände wurden bisher nur unzureichend aufgenommen.

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke fordern die Landesregierung auf, umgehend den Entwurf einer Härtefallkommissionsverordnung vorzulegen, der insofern überarbeitet ist, dass:

  1. die Kommission um ein weiteres Mitglied ergänzt wird, das in der praktischen Flüchtlingssozialarbeit erfahren, keinesfalls aber Parlamentarier ist,
  2. die Kommission mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder entscheidet,
  3. ein bereits feststehender Abschiebetermin oder verhängte Abschiebehaft nicht die Befassung der Kommission mit einer Eingabe ausschließen,
  4. die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts nicht als Voraussetzung für ein Härtefallersuchen gefordert wird, insbesondere dann, wenn keine Arbeitsgenehmigung erteilt ist oder wegen gesundheitlicher Gründe, Alter, Behinderung, alleiniger Erziehung oder Schwangerschaft ohnehin keine Arbeitsaufnahme möglich ist,
  5. eine Härtefalleingabe nicht von vornherein durch vorhergehende asyl- oder ausländerrechtliche Entscheidungen ausgeschlossen ist,
  6. aufenthaltsbeendende Maßnahmen bereits zurückgestellt werden, sobald eine Eingabe an ein Kommissionsmitglied herangetragen wurde.
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