Pressemeldung Nr. 1015 vom

"Gebührenverteilung für Oppermann ein Armutszeugnis"

Grüne: Langzeit-Studiengebühr nicht zustimmungsfähig.

Als "vollkommen unzureichend" bezeichnet die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Grüne den von der SPD-Mehrheit geplanten Rückfluss der Einnahmen a...

Grüne: Langzeit-Studiengebühr nicht zustimmungsfähig
Als "vollkommen unzureichend" bezeichnet die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Grüne den von der SPD-Mehrheit geplanten Rückfluss der Einnahmen aus Langzeit-Studiengebühren an die niedersächsischen Hochschulen. "Ein Betrag von 10 Mio. Mark reicht kaum aus, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand abzugelten. Es ist unrealistisch, hieraus auch noch eine spürbare Verbesserung der Betreuung und Beratung von Studierenden finanzieren zu wollen", erklärte der hochschulpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion Michel Golibrzuch am Donnerstag in Hannover.
Auch die Absicht der SPD, die 10 Mio. Mark den Hochschulen "entsprechend deren Anteil am Gesamtaufkommen" der Gebühr zukommen lassen zu wollen, stößt bei dem Grünen-Politiker auf Widerspruch. Es sei eine "zweifelhafte Logik", gerade die Hochschulen belohnen zu wollen, die eine besonders hohe Zahl von Langzeit-Studierenden aufwiesen. Da an den Universitäten noch immer nicht die seit Jahren diskutierte leistungsbezogene Mittelvergabe eingeführt worden sei, würden Fortschritte bei Studienorganisation und –beratung im Ergeb-nis nicht belohnt. Stattdessen gelte dauerhaft die Formel, je mehr Langzeit-Studierende, desto höher der Landeszuschuss. Golibrzuch: "Für einen Wissenschaftsminister, der Leistung belohnen will, ist das ein Armutszeugnis."
Auch den Rest des Oppermannschen Aktionsprogramms bezeichnet der Grünen-Politiker als "vollkommen einfallslos". So handele es sich weitgehend um alte Haushalts- bzw. Mipla-Ansätze, die wiederholt der Öffentlichkeit vorgestellt worden seien. Die Hochschulen profitierten also gerade nicht von den zusätzlichen Gebühreneinnahmen. Golibrzuch: "Es bleibt dabei, dass die gesamte Regelung in keiner Weise zustimmungsfähig ist."

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