Pressemeldung Nr. 115 vom

Gesundheitskarte für Flüchtlinge :Filiz Polat: Delmenhorst geht voran

„Ich gratuliere dem Stadtrat Delmenhorst. Von dieser Entscheidung profitieren alle Beteiligten. Insbesondere die Flüchtlinge können aufatmen: Es gibt einen Bürokratieabbau und einen diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung.“

Darum geht’s

Der Rat der kreisfreien Stadt Delmenhorst hat am 22. Juni beschlossen, der Rahmenvereinbarung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beizutreten. Damit ist Delmenhorst die erste Kommune in Niedersachsen mit einem derartigen Beschluss.

Das sagen die Grünen

Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin

„Ich gratuliere dem Stadtrat Delmenhorst. Von dieser Entscheidung profitieren alle Beteiligten. Insbesondere die Flüchtlinge können aufatmen: Es gibt einen Bürokratieabbau und einen diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung.“

„Die Stadt übernimmt damit eine Vorbildfunktion, die hoffentlich zahlreiche Kommunen zur Nachahmung ermuntern wird.“

„Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung des humanitären Gebotes auf einen diskriminierungsfreien Zugang zur medizinischen Versorgung für Flüchtlinge.“

Zum Hintergrund

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 18.12.2014 die Entschließung „Medizinische Versorgung für Flüchtlinge in Niedersachsen sicherstellen“ der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (LT-Drs. 17/2621) angenommen. Beschlossen wurde darin unter anderem, die Landesregierung aufzufordern, „für alle Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG für Leistungen nach den §§ 4 und 6 AsylbLG die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte in Kooperation mit der GKV analog dem Bremer Modell zu prüfen“.

Am 14.03.2016 wurde eine entsprechende Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und den Landesverbänden der Gesetzlichen Krankenversicherungen unterzeichnet, in die die Kommunen seit dem 1.4.2016 eintreten und die eGK einführen können.

Anträge auf Einführung der eGK wurden unter Beteiligung der GRÜNEN in die Gremien diverser niedersächsischer Kommunen eingebracht. Entscheidungen stehen noch aus. Im Landkreis Göttingen wurde beschlossen, ab heute (1. Juli 2016) den Flüchtlingen vor einem Arztbesuch den Weg über das Gesundheitsamt zu ersparen; eine Gesundheitskarte soll Anfang 2017 eingeführt werden, aber es ist noch eine Entscheidung zwischen dem Eintritt in die Rahmenvereinbarung des Landes und dem „Hildesheimer Modell“ zu treffen.

Das Modell des Landkreises Hildesheim sieht keine Beteiligung der Krankenkassen, sondern eine Abrechnung der ÄrztInnen mit dem Landkreis über die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen vor, und ist somit eine Variante des alten Behandlungsscheinverfahrens.

Bei der eGK hingegen nehmen die Krankenkassen eine Prüfung der ärztlichen Abrechnungen auf deren sachliche und rechnerische Richtigkeit vor und erhalten dafür eine Kostenpauschale in Höhe von 8 Prozent der Leistungsausgaben, mindestens jedoch 10 EUR monatlich pro Asylsuchendem/er.

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