FDP beim Polizeigesetz endgültig auf dem CDU-Überwachungstrip: Telefonüberwachung akzeptiert, richterliche Entscheidung abgesetzt, Evaluation aufgegeben
Die Landtagsgrünen haben der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag vorgeworfen, mit ihrem Abstimmungsverhalten bei der gestrigen (Dienstag) abschließenden Beratung zum Polizeigesetz "vollständig a...
Die Landtagsgrünen haben der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag vorgeworfen, mit ihrem Abstimmungsverhalten bei der gestrigen (Dienstag) abschließenden Beratung zum Polizeigesetz "vollständig auf den Überwachungstrip des CDU-Innenministers eingeschwenkt" zu sein. "Die FDP räumt ihre letzten liberalen Positionen", sagte der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Hans-Albert Lennartz. "Die Bürgerrechte bleiben auf der Strecke."
Insbesondere soll die Telefonüberwachung ohne jeden Anfangsverdacht nicht mehr davon abhängig gemacht werden, dass vielleicht "besonders schwerwiegende Straftaten" verübt werden könnten, sondern schon dann möglich sein, wenn "Straftaten von erheblicher Bedeutung" in Betracht kommen könnten.
Darüber hinaus beharrt die FDP-Fraktion nicht mehr darauf, dass diese schwerwiegenden Überwachungsmaßnahmen durch richterliche Entscheidung abgesegnet sind. Stattdessen soll "bei Gefahr im Verzuge" in allen Fällen die Polizei selbst ohne vorherige richterliche Anordnung entscheiden können.
Schließlich wird die ursprünglich auf Wunsch der FDP in den Gesetzentwurf geschriebene "Evaluierung" der Erfahrungen mit der vorbeugenden Telefonüberwachung aufgegeben. Stattdessen bleibt lediglich die Verpflichtung des Innenministeriums zur Berichterstattung gegenüber dem Landtag, eine bereits von der niedersächsischen Verfassung formulierte Selbstverständlichkeit.
Lennartz: "Von Entschärfung des Polizeigesetzes durch die FDP kann danach keine Rede mehr sein."