Pressemeldung Nr. 63 vom

Grüne stellen Anfrage:Eva Viehoff: Missbrauch von Werkverträgen muss gestoppt werden

Der Missbrauch von Leiharbeit und bei Werkverträgen muss endlich gestoppt werden! Die bekannt gewordenen Vergehen von Werkvertragsfirmen sind nicht weiter hinnehmbar. Das ist schlichtweg kriminelle Energie, die solche Unternehmen antreibt, um ihren Profit zu maximieren.

Darum geht’s

Die Verstöße eines Subunternehmens der Meyer Werft haben die Diskussion um den Umgang mit der Entsendung von Arbeitnehmern erneut angefacht. Die grüne Landtagsfraktion hakt mit einer Anfrage nach, ob und wie die Landesregierung gegen Verstöße des Arbeitnehmerentsendegesetzes vorgeht.

Das sagen die Grünen

Eva Viehoff, arbeitsmarktpolitische Sprecherin

„Der Missbrauch von Leiharbeit und bei Werkverträgen muss endlich gestoppt werden! Die bekannt gewordenen Vergehen von Werkvertragsfirmen sind nicht weiter hinnehmbar. Das ist schlichtweg kriminelle Energie, die solche Unternehmen antreibt, um ihren Profit zu maximieren.“

„Die Landesregierung täte gut daran, die unter Rot-Grün eingerichteten Beratungsstellen zu unterstützen und weiter zu entwickeln. Sie sind oft die einzigen Ansprechpartner für die überwiegend ausländischen Beschäftigten.“

„Klar muss außerdem sein: Alle Arbeitnehmer, ob mit oder ohne Werkvertrag, haben dieselben Rechte – und diese müssen auch gewahrt werden! Deswegen fordern wir: Die Gewerkschaftler und Betriebsräte müssen alle Beschäftigten vertreten können, auch die aus der Überlassung.“

Zum Hintergrund

Das Thema Missbrauch bei der Arbeitnehmerüberlassung ist ein Dauerthema in Niedersachsen: Hier werden in weiten Teilen der Fleischindustrie und im Baugewerbe Arbeitnehmer aus der Überlassung nicht regelkonform für Daueraufgaben beschäftigt. Aufgrund der Beschäftigungsskandale hat Rot-Grün in der letzten Legislaturperiode vier Beratungsstellen für mobile Beschäftigte eingerichtet, die gerade ausländische Arbeitnehmer darin unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen.

Die Entsendung von Arbeitnehmern erfolgt in der Regel über Dienstleister, die diese anwerben und einstellen. Immer wieder, wie auch im aktuellen Fall, fallen diese Dienstleister mit dubiosen Geschäftspraktiken auf. Sie halten sich nicht an arbeitsrechtliche Vorgaben oder unterlaufen diese durch zusätzliche Abgaben wie Abgaben für Kost und Logis. So werden Lohnuntergrenzen zwar formal eingehalten, tatsächlich aber unterschritten. Dies ist auch möglich, weil die anfordernden Betriebe diese Praktiken billigend in Kauf nehmen. Und das unabhängig davon, ob man für die Stammbelegschaft eine Charta für gute Arbeit unterzeichnet hat oder nicht.

Dieser „moderne Sklavenhandel“ ist im letzten Jahrzehnt in der EU stark gestiegen und mit der Zunahme der Entsendungen hat der Missbrauch ebenfalls zugenommen. Deutschland hat aktuell einen Anteil an allen Entsendungen von 28 Prozent.

Zurück zum Pressearchiv