Pressemeldung Nr. 93 vom

Grüne fordern faire Bezahlung für saubere Schulen und Krankenhäuser:Eva Viehoff: Land und Kommunen müssen Sorge für Einhaltung bestehender Tarifverträge tragen

Zurzeit laufen zwischen der Industriegewerkschaft BAU und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) Tarifverhandlungen.

Darum geht‘s

Zurzeit laufen zwischen der Industriegewerkschaft BAU und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) Tarifverhandlungen. Der bisherige Tarifvertrag wurde von Arbeitgeberseite zum 31. Juli gekündigt. Die Arbeitgeber begründen dies mit einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (AZ: 10 AZR 231/18), wonach auch Teilzeitbeschäftigte Mehrarbeitszuschläge bekommen müssen. Diese wollen die Arbeitgeber in der Gebäudereinigungsbranche jedoch nicht zahlen. Eine Reihe von Gebäudereinigungsfirmen nutzt die Situation, um starken Druck auf ihre Mitarbeiter*innen auszuüben und sie so zu zwingen, schlechtere Arbeitsverträge zu unterschreiben. Solche Firmen werden seit dem 7. Oktober von der IG BAU am „Dirty-Job-Pranger“ online gestellt.

Das sagen die Grünen

Eva Viehoff, arbeitsmarktpolitische Sprecherin

„Dienstleistungsberufe verdienen faire Löhne - die aggressive Art, wie etliche Gebäudereinigungsfirmen zurzeit versuchen, die bestehenden Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter*innen deutlich unter Tarif zu verschlechtern, ist nicht hinnehmbar. Für die gesamte Branche gilt: Menschen, die gut arbeiten, verdienen auch gute Bezahlung. Besonders in sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel in Schulen oder Krankenhäusern darf nicht riskiert werden, dass Reinigungskräfte demotiviert und unter Zeitdruck gesetzt werden. Die Einführung von Dumping-Löhnen durch die Hintertür ist unverantwortlich und schäbig. Vielmehr wäre es notwendig, Tarifverhandlungen wieder aufzunehmen, um einen armutsfesten Rahmentarifvertrag zu erreichen.

Besonders das Land und die Kommunen müssen Sorge dafür tragen, dass Reinigungskräfte im öffentlichen Auftrag nicht schlechter gestellt werden als vorher. Die Verträge zwischen öffentlicher Hand und den Reinigungsfirmen wurden auf guter Tarifgrundlage geschlossen. Steuergeld muss für faire Löhne gezahlt werden und darf nicht in die Kassen derer fließen, die andere ausbeuten.“

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