Statement:Eva Viehoff: Erwachsenenbildung braucht echten Lockdown – Minister-Appell geht am Problem vorbei
„Ein konsequenter Lockdown für den Corona-Schutz sieht anders aus. Wenn aktuell möglichst viele persönliche Kontakte vermieden werden sollen, muss das auch für die Erwachsenenbildung gelten.“
Anlässlich des verschärften bundesweiten Corona-Lockdowns hat Wissenschaftsminister Björn Thümler die Einrichtungen der Erwachsenen- und Weiterbildung von diesen Maßnahmen ausgenommen und es bei einem reinen Appell belassen, freiwillig zu schließen. Diese Regelung geht aus Sicht der Grünen im Landtag an den Erfordernissen für einen wirksamen Corona-Schutz und eine entsprechende klare Regelung auch im Interesse der Bildungseinrichtungen vorbei.
Eva Viehoff, Sprecherin für Erwachsenenbildung:
„Ein konsequenter Lockdown für den Corona-Schutz sieht anders aus. Wenn aktuell möglichst viele persönliche Kontakte vermieden werden sollen, muss das auch für die Erwachsenenbildung gelten. Die Bildungseinrichtungen in Niedersachsen wünschen sich und brauchen eine klare Regelung und keine Appelle. Minister Thümler sollte seine Freiwilligkeitslösung schnell aufgeben und umgehend die Schließung der Einrichtungen ebenfalls bis zum 10.01.2021 anordnen. Außer zwingend notwendigen Prüfungen sollten für diese Zeit Präsenzangebote ausfallen und soweit möglich digital stattfinden. Die Einrichtungen der niedersächsischen Erwachsenen- und Weiterbildung, der Musikschulen und der anderen Einrichtungen gehören deshalb umgehend nachträglich in die Corona-Verordnung aufgenommen.
Es braucht ähnlich für die Zeit nach dem harten Lockdown darüber hinaus auch für die Erwachsenenbildung einen Stufenplan für die stufenweise Wiederaufnahme oder Einschränkungen des Bildungsbetriebes je nach Infektionslage einer Region. Noch immer sind keine ausreichenden finanziellen Hilfen gesichert, damit die Bildungsangebote auch nach der Corona-Pandemie wieder bereitstehen können. Dazu muss Minister Thümler allmählich klären, wie die Unterrichtsstunden und Teilnahmetage im Jahr 2021 angerechnet werden.“
Hintergrund
Minister Thümler verweist bei seinem Appell darauf, dass „für die Einrichtungen der niedersächsischen Erwachsenen- und Weiterbildung sowie für die Musikschulen und andere Einrichtungen der kulturellen Bildung in der am 16. Dezember 2020 in Kraft tretenden Niedersächsischen Corona-Verordnung keine allgemeine Schließung verfügt“ wurde. Dies betrifft in Niedersachsen 57 Volkshochschulen, 23 Heimvolkshochschulen, 7 Landeseinrichtungen (Stand 2019) sowie weitere Musikschulen und Einrichtungen kultureller Bildung.