Statement:Detlev Schulz-Hendel zur Klage des privaten Autobahnbetreibers A1 mobil

„Wir Grüne begrüßen das Urteil, weil es deutlich macht, dass ÖPP keine Einbahnstraße sein kann. Gewinne privatisieren, aber Verluste verstaatlichen – so geht das nicht. Öffentliche Private Partnerschaften machen ausschließlich dann Sinn, wenn der Staat auch langfristig davon profitiert.“

Zum Urteil und der Ablehnung der Klage des privaten Autobahnbetreibers A1 mobil durch das Landgericht Hannover sagt der verkehrspolitische Sprecher der Grünen im Niedersächsischen Landtag Detlev Schulz-Hendel:

„Wir Grüne begrüßen das Urteil, weil es deutlich macht, dass ÖPP keine Einbahnstraße sein kann. Gewinne privatisieren, aber Verluste verstaatlichen – so geht das nicht. Öffentliche Private Partnerschaften machen ausschließlich dann Sinn, wenn der Staat auch langfristig davon profitiert. Tatsächlich haben verschiedene Untersuchungen gezeigt, dass ÖPP-Projekte teurer für die öffentliche Hand sind, als wenn die Projekte im konventionellen Verfahren umgesetzt worden wären.

Wenn sich dann auch noch ein Privater verkalkuliert, weil er Unwägbarkeiten nicht in seine Berechnungen aufgenommen hat, dann ist das ein Risiko, das in diesem Fall A1 mobil billigend in Kauf genommen hat. Wenn ein Unternehmen auf Risiko setzt und scheitert, kann nicht die öffentliche Hand die Einnahmeausfälle kompensieren. Die Verantwortung trägt das Unternehmen – und genau das hat das Landgericht Hannover heute auch deutlich benannt. Wir lehnen ÖPP-Projekte insbesondere im Straßenbau auch weiterhin ab.“

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