Statement:Detlev Schulz-Hendel: Veränderungen für Tariftreue und Auftragsvergabe gehen nicht ohne Mitsprache des Parlaments

„Verordnungen in Corona-Krisen dürfen nicht dazu führen, dass eine notwendige parlamentarische Beteiligung ohne Not außer Kraft gesetzt wird.“

Der Wirtschaftsminister hat am Dienstag (7. April) mitgeteilt, dass per einfacher Verordnung grundlegende Maßstäbe beim Gesetz über Tariftreue und andere Standards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verändert werden sollen. Niedersachsen ist das damit erste Bundesland, das aufgrund der Corona-Krise in das Vergaberecht eingreift und die bisherigen Mindeststandards erheblich aufweicht. Für die massiven Eingriffe in die so genannte Wertgrenzenverordnung (NWertVO) des Tarif-, Treue- und Vergabegesetz sind Verbände und Gewerkschaft am 1. April um eine kurzfristige Stellungnahme gebeten. Der zuständige Wirtschaftsausschuss des Niedersächsischen Landtags ist weder informiert noch beteiligt worden. Es fehlen rechtliche Bewertungen und Maßnahmen zur Begrenzung von Missbrauch. Die Grünen fordern deshalb umgehend eine Unterrichtung durch den Wirtschaftsminister und eine detaillierte Begründung der Notwendigkeit und eine Erläuterung der Folgen seiner geplanten Änderungen.

Detlev Schulz-Hendel, wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Landtag:

„Verordnungen in Corona-Krisen dürfen nicht dazu führen, dass eine notwendige parlamentarische Beteiligung ohne Not außer Kraft gesetzt wird. Auf der einen Seite findet kurzfristig eine umfangreiche Verbandsanhörung statt und auf der anderen Seite wird der zuständige Wirtschaftsausschuss nicht einmal informiert oder gar beteiligt. Das wäre aber notwendig, um die Effekte einer Veränderung von Wertgrenzen beurteilen zu können. Auch in Krisenzeiten dürfen wichtige Bestandteile und Standards des Tariftreue- und Vergabegesetztes nicht einfach per Verordnung ausgehebelt werden.

Wir erwarten umgehend im nächsten Wirtschaftsausschuss eine detaillierte Erklärung und Begründung des Ministers zur Notwendigkeit der Vereinfachungen im Rahmen der Corona-Krise. Deshalb beantragen wir eine Unterrichtung im Wirtschaftsausschuss. Beispielsweise ist fraglich, warum erhebliche Ausweitungen für Bauleistungen gewährt werden. Aus meiner Sicht ist es sehr fraglich, ob diese Maßnahme zielgerichtet und angemessen ist.

Die Veränderungen von Grenzwerten und Vereinfachungen bergen erhebliches Potential für Missbrauch. Wie will das Wirtschaftsministerium Korruption und Manipulation vorbeugen? Bisher ist auch nicht einmal geplant, die Auswirkungen der Eingriffe hinterher zu analysieren. Wir wollen vom Minister wissen, ob beispielsweise die Veränderungen konform mit Wettbewerbs- und Europarecht sind. Dazu bedarf es einer Einschätzung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Niedersächsischen Landtags.

Mit dieser Aufweichung im Schnelldurchlauf droht eine dauerhafte Absenkung von hart erkämpften sinnvollen Standards bei öffentlichen Auftragsvergaben.

Es ist irritierend, wenn die Landesregierung in der Krise eine Zusammenarbeit aller Fraktionen einfordert, aber selbst im konkreten Fall dann das Parlament außen vor lässt.“

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