Pressemeldung Nr. 1077 vom

Datenschutzbeauftragte unterstützen grüne Forderung nach Informationsfreiheit

Die Grünen halten nach einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am (heutigen) Donnerstag an ihrer Forderung nach einem Informationsfreiheitsgesetz für die Landesverwaltung fest. Der Ausschuss...

Die Grünen halten nach einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am (heutigen) Donnerstag an ihrer Forderung nach einem Informationsfreiheitsgesetz für die Landesverwaltung fest. Der Ausschussvertreter der Grünen Thomas Schröder forderte Innenminister Bartling auf, seine bisher ablehnende Haltung aufzugeben. An Bundes- und Europarecht sei Niedersachsen ohnehin gebunden. "Mit seiner ablehnenden Haltung droht Bartling zum letzten Mohikaner zu werden". so Schröder. Sein Brandenburger Kollege Schönbohm könne mit dem Gesetz offenbar ganz gut leben. Unterstützt wurden die Landesregelungen zur Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Berlin auch von den dortigen CDU-Fraktionen
Unterstützung erhielten die grünen Forderungen dabei von den Datenschutzbeauftragten der Länder Brandenburg (Dr. Alexander Dix) und Niedersachsen (Burckhard Nedden). Beide erklärten, Informationsfreiheit und Datenschutz seien kein Gegensatz, sondern zwei Seiten derselben Medaille. In einem europa- und weltweiten Prozeß werde der möglichst freie Zugang zu staatlichen Informationen zu einem Qualitätsmerkmal einer modernen, bürgernahen Verwaltung der Informationsgesellschaft. Sie betonten, dass sich um Niedersachsen herum inzwischen der Grundsatz der Aktenöffentlichkeit und des freien Zugangs zu behördlichen Informationen international und national als Standard etabliere. Nach Brandenburg, Berlin und Schleswig-Holstein hat jetzt auch Nordrhein-Westfalen ein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet, das am 01.01.2002 in Kraft tritt. Den Zugang zu Dokumenten der Europäischen Union regelt eine neue EU-Transparenz-Verordnung als unmittelbar geltendes Recht. Die Bundesregierung arbeitet an einem Gesetzentwurf.
Erhebliche Bedenken kamen von den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der niedersächsischen Industrie- und Handelskammern. Ministerialrat Breidenbach aus dem Brandenburger Innenministerium stellte dagegen dem Ausschuss die inzwischen mehrjährigen Erfahrungen mit dem Gesetz dar. Befürchtungen, die Informationsfreiheit führe zu einem Behörden-Kollaps oder zu einem Abwandern von Unternehmen, haben sich dort nicht bestätigt.

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