Statement:Christian Meyer zur freien Meinungsäußerung und Medienfreiheit

"Nach einer herben Wahlniederlage nun Wahlaufrufe von Youtubern einschränken zu wollen zeugt von einem mangelnden Demokratieverständnis der CDU-Parteivorsitzenden. Das ist nicht nur rückwärtsgewandt, sondern hochgefährlich für unsere Freiheitsrechte."

Zum Vorstoß der CDU-Parteivorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer Wahlaufrufe im Internet vor Wahlen verbieten zu wollen, erklärt Christian Meyer, Fraktionsvize und medienpolitischer Sprecher:

„Nach einer herben Wahlniederlage nun Wahlaufrufe von Youtubern einschränken zu wollen zeugt von einem mangelnden Demokratieverständnis der CDU-Parteivorsitzenden. Das ist nicht nur rückwärtsgewandt, sondern hochgefährlich für unsere Freiheitsrechte.

Im Grundgesetz ist die Medien- und Pressefreiheit uneingeschränkt verankert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist nicht nur gewollt, sondern auch vom Grundgesetz umfassend geschützt. Auch Zeitungen dürfen in Deutschland Wahlempfehlungen geben.

Kramp-Karrenbauers Vorstoß, Medien einzuschränken oder gar zu regulieren, erinnert sehr an autoritäre Regime, wo regelmäßig Twitter, Facebook und Co. vor Wahlen zensiert werden. Die Parteivorsitzende der CDU muss ihren unhaltbaren Vorstoß zur Einschränkung der Medienfreiheit umgehend zurücknehmen.“

Hintergrund:
Am morgigen Mittwoch diskutiert der Medienausschuss des niedersächsischen Landtags einen Antrag der AfD-Fraktion zum Verbot von Parteizeitungen oder von Anteilen von Parteien an Verlagen.

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