Statement:Christian Meyer: Rote Karte für Minister Lies - Gericht untersagt willkürliche Wolfabschüsse

„Das Oberverwaltungsgericht hat Umweltminister Lies mit für die willkürlichen Abschussverfügungen von Wölfen im Landkreis Uelzen heute die Rote Karte gezeigt und sie für eindeutig rechtswidrig erklärt.“

Das Oberverwaltungsgericht hat am Montag (29. Juni) die jüngsten Abschussverfügungen für Wölfe in Niedersachsen für rechtswidrig erklärt. Die Verfügungen des Landkreises Uelzen basierten auf einer Wolfsverordnung von Umweltminister Olaf Lies, die sich damit erwartungsgemäß als nicht rechtssicher erwiesen hat, weil sie gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstößt.

Christian Meyer, naturschutzpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag:

„Das Oberverwaltungsgericht hat Umweltminister Lies mit für die willkürlichen Abschussverfügungen von Wölfen im Landkreis Uelzen heute die Rote Karte gezeigt und sie für eindeutig rechtswidrig erklärt. Sein Plan mit der neuen Wolfsverordnung, wahllos Wölfe auf vagen Verdacht hin in einem Landkreis zum Abschuss freizugeben, ist damit gescheitert. Das Gericht stellte eindeutig fest, dass weiterhin nur der Einzelabschuss konkret identifizierter Problemwölfe möglich ist. Eine Bejagung von Wölfen, denen keine konkreten Risse nachgewiesen werden können, ist nicht mit dem Bundesnaturschutzgesetz vereinbar und bleibt damit illegal. Das hätte der Umweltminister wissen können, wenn er auf sachlichen Rat gehört hätte. Olaf Lies ist erneut mit seinen Abschussgenehmigungen deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Auch Jäger hätten sich strafbar gemacht, wenn sie auf dieser Grundlage Wölfe getötet hätten. Es wäre an der Zeit, dass der Umweltminister seine Energie jetzt wieder in die Förderung von Schutzmaßnahmen für Weidetierhalter und eine Weideprämie stecken würde.“

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