Pressemeldung Nr. 16 vom

Wohnraumschutzgesetz mit Regeln für Massenunterkünfte bei Schlachthöfen:Christian Meyer: GroKo nimmt Grünen-Forderungen gegen Überbelegung und für menschenwürdiges Wohnen auf

Bereits vor mehr als zweieinhalb Jahren haben die Grünen im Landtag ein Wohnraumschutzgesetz gegen miserable und menschenunwürdige Wohnverhältnisse in Niedersachsen vorgelegt.

Darum geht‘s

Bereits vor mehr als zweieinhalb Jahren haben die Grünen im Landtag ein Wohnraumschutzgesetz gegen miserable und menschenunwürdige Wohnverhältnisse in Niedersachsen vorgelegt. Am Montag hat nun der für Wohnungsbau federführende Umweltausschuss ein neues Wohnraumschutzgesetz auf den Weg gebracht, dass die Grünen-Forderung für bessere Unterkünfte von Arbeitnehmer*innen z.B. in Schlachthöfen aufgenommen hat.

Das sagen die Grünen

Christian Meyer, Fraktionsvize und wohnungspolitischer Sprecher

„Endlich wird auch in Niedersachsen menschenunwürdiger Überbelegung und schlechten Wohnverhältnissen ohne ausreichende sanitäre Anlagen ein Riegel vorgeschoben. Das Gesetz war lange überfällig. Schon nach den Ereignissen im Wollepark bei Delmenhorst wurde dies von den Kommunen vehement eingefordert und von den Grünen aufgegriffen. Gerade die Corona-Pandemie hat in Schlachthöfen, Arbeitnehmerunterkünften, aber auch in großen Wohnblocks gezeigt, wie wichtig ein solches Wohnraumschutzgesetz ist. Die Corona-Fälle in Massenunterkünften von Schlachthöfen haben bei der SPD und CDU im Landtag ein Umdenken bewirkt, so dass - anders als im Regierungsentwurf vorgesehen und nun wie von uns vorgeschlagen ausdrücklich auch Unterkünfte für Beschäftigte von diesem Gesetz erfasst werden.“

Hintergrund

Das von den Grünen schon 2018 eingebrachte Wohnraumschutzgesetz sah bereits die jetzt beschlossenen Mindestrechte von Mieter*innen wie z.B. 10 m²-Wohnfläche und ausreichende sanitäre Anlagen vor. Das Vermieten einer 40 m²-Wohnung an 6 Personen wäre nach Inkrafttreten des jetzt im Umweltausschuss auf den Weg gebrachten Gesetzes verboten und bußgeldbewährt. Auch können Kommunen stärker Wohnverhältnisse auch in Sammelunterkünften von Arbeitnehmer*innen etwa bei Schlachthöfen, Erntehelfern, Logistikzentren etc. besser kontrollieren.

 

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