Pressemeldung Nr. 36 vom

Landtagsabstimmung zum Wohnraumschutz:Christian Meyer: GroKo-Gesetz fehlen Eingriffsmöglichkeiten gegen schlechte Wohnverhältnisse

Der Landtag stimmt am 27.3.2019 über einen Gesetzentwurf über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ab. Die Grünen stellen einen Ergänzungsantrag zur Abstimmung.

Darum geht’s

Der Landtag stimmt am 27.3.2019 über einen Gesetzentwurf über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ab. Die Grünen stellen einen Ergänzungsantrag zur Abstimmung. Dieser soll ein wirksames Einschreiten gegen menschenunwürdige Wohnverhältnisse ermöglichen und Mindeststandards für faires Wohnen setzen. Das fordern auch die Kommunalen Spitzenverbände.

SPD und CDU haben lediglich den Punkt Zweckentfremdung von Wohnungen an Touristen oder spekulativen Leerstand aufgegriffen und fallen damit hinter den eigenen Koalitionsvertrag zurück.

Das sagen die Grünen

Christian Meyer, baupolitischer Sprecher und Fraktionsvize

„Unwürdige, unhygienische Wohnverhältnisse nehmen in Niedersachsen deutlich zu. Gerade im Bereich von Werkverträgen und Schlachthöfen werden oft Dutzende Menschen in Bruchbuden auf engstem Raum eingepfercht und mit hohen Mieten abgezockt. Im Umfeld von Schlachthöfen in Cloppenburg kam es sogar zu Fällen von Tuberkulose in beengten Wohnverhältnissen. Mitten in Delmenhorst lebten Mieterinnen und Mieter wochenlang ohne Heizung und Wasser, weil dubiose Eigentümer mit den Stadtwerken über Rechnungen stritten. Es ist nicht hinnehmbar, dass teilweise 15 Menschen in einer 60 m² Wohnung mit nur einer Toilette hausen müssen.

Dass die SPD auf Druck der CDU auf das Thema Wohnraumschutz verzichtet hat, ist ein Skandal. Den Kommunen bleibt es somit weiter unmöglich bei Missständen wirksam einzugreifen.

Auch beim Verbot der Zweckentfremdung fällt der Entwurf der Groko hinter die Gesetze anderer Bundesländer zurück und droht ein zahnloser Tiger zu bleiben. Wir Grüne wollen spekulativen Leerstand schon ab 4 Monaten untersagen und die Bußgelder deutlich anheben. Abzocke mit dem Grundrecht auf Wohnen muss wirksam ein Riegel vorgeschoben werden.“

Hintergrund

In der letzten Legislaturperiode ist ein Gesetz zum wirksamen Eingreifen bei unwürdigen Wohnverhältnissen erarbeitet, aber nicht mehr verabschiedet worden. In NRW, Bayern, Hamburg und Berlin gibt es bereits solche Wohnraumschutzgesetze.

Laut den Kommunalen Spitzenverbänden fehlen Indikatoren, wann prekäre Wohnverhältnisse vorliegen und was es für Mindeststandards für angemessenen Wohnraum es gibt. Die Grünen hatten daher bereits im Sommer 2018 ein vollständiges Wohnraumschutzgesetz vorgelegt. In den Ausschussberatungen haben SPD und CDU haben nur den Teil gegen Fehlbelegungen etwa Dauervermietung an Touristen über Airbnb sowie Umwandlung von Wohnen in Gewerbe aus dem Grünen Gesetzentwurf aufgegriffen. Der vom Städtetag geforderte Teil auch besser gegen menschenunwürdige Bruchbuden und unzumutbare Wohnverhältnisse vorzugehen fehlt völlig.

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