Statement - Korrigiert:Christian Meyer: Gesetzentwurf zum menschenwürdigen Wohnen völlig unzureichend und skandalös

Viel zu spät reagiert die Große Koalition jetzt auf menschenunwürdige Zustände in vielen Mietwohnungen wie im Wollepark Delmenhorst, auf Überbelegungen und fehlende sanitäre Einrichtungen bei in der niedersächsischen Fleischindustrie. Noch im Frühjahr wurden entsprechende Forderungen der Grünen im Landtag abgelehnt.

Zum heute (Dienstag, 24.9.) von der Landesregierung vorgestellten Gesetzentwurf gegen Schrottimmobilien und für menschenwürdigen Wohnverhältnisse, erklärt Christian Meyer, Fraktionsvize und baupolitischer Sprecher:

Seit mehr als einem Jahr liegt bereits ein grüner Gesetzentwurf zum Wohnraumschutz gegen die Vermietung von Schrottimmobilien und für die Festlegung sozialer Mindeststandards beim Wohnen im Landtag vor. Viel zu spät reagiert die Große Koalition jetzt auf menschenunwürdige Zustände in vielen Mietwohnungen wie im Wollepark Delmenhorst, auf Überbelegungen und fehlende sanitäre Einrichtungen bei in der niedersächsischen Fleischindustrie. Noch im Frühjahr wurden entsprechende Forderungen der Grünen im Landtag abgelehnt. Für den SPD-Bauminister und die SPD-Sozialministerin hat faires und soziales Wohnen zu menschenwürdigen Verhältnissen anscheinend keine Priorität.

Der Regierungsentwurf ist zudem unzureichend und fällt mit nur 6 – 9 Quadratmeter Mindestwohnfläche pro Person hinter die bestehenden Wohnraumschutzgesetze in Hamburg und NRW zurück. Nur 6 Quadratmeter pro Kind ist aus unserer Sicht deutlich zu wenig. Eine fünfköpfige Familie müsste demnach mit 36 Quadratmetern auskommen. Was passiert, wenn Kinder den 6. Geburtstag gefeiert haben? Nach den Plänen der Landesregierung müssten sie dann ausziehen.

So geht die Landesregierung keineswegs wirksam und angemessen gegen Überbelegung von Schrottimmobilien durch im Ausland angeworbene Menschen zur Arbeit in der Landwirtschaft vor. In unserem Grünen-Gesetzentwurf von 2018 fordern wir neben ausreichender sanitärer Ausstattung höhere Bußgelder und je Person mindestens 10 Quadratmeter Wohnfläche für Erwachsene wie für Kinder gleichermaßen. Dass eine SPD-geführte Landesregierung nun die Grundstandards gerade für Familie mit Kindern absenkt, ist skandalös.

Redaktioneller Hinweis: Im ersten Statement war zunächst auf Basis von ersten Medienberichten noch nicht von unterschiedlichen Mindestwohnflächen für Erwachsene und Kindern unter 6 Jahren die Rede.

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