Statement:Christian Meyer: Gericht stoppt Minister bei illegaler Wolfsjagd – Lies sollte endlich zur Einsicht kommen

„Erneut ist Olaf Lies mit seinen pauschalen Abschussbestrebungen von Wölfen gescheitert.“

Zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der von Umweltminister Lies verfügten Wolfsabschüsse durch das Verwaltungsgericht Lüneburg erklärt Christian Meyer, Fraktionsvize und naturschutzpolitischer Sprecher:

„Erneut ist Olaf Lies mit seinen pauschalen Abschussbestrebungen von Wölfen gescheitert. Der SPD-Politiker verrennt sich immer mehr in seinem Bestreben, endlich mal einen Wolf zur Strecke bringen zu lassen. Dem Naturschutz und der Akzeptanz der immer noch aus guten Gründen streng geschützten Tierart hilft ausgerechnet der Umweltminister nicht weiter. Lies wollte bei der Jagd auf einzelne Problemwölfe erlauben, dass im Zweifel auch andere nicht näher bestimmte Wölfe getötet werden können. Das Gericht hat ihm wie erwartet die Rote Karte erteilt. Auch die EU-Kommission und der Fachausschuss des Bundesrates haben erhebliche rechtliche Zweifel an diesem willkürlichen Vorgehen. Das Töten von Wölfen auf Basis einer pauschalen Abschussverfügung des Umweltministeriums ist laut Gericht schlicht Rechtsbruch. Es gilt dem Gericht zufolge weiterhin: Nur einzeln identifizierbare Problemwölfe dürfen zum Abschuss durch Jäger freigegeben werden, aber nicht willkürlich irgendwelche Tiere.

Der Minister Lies sollte jetzt endlich zur Einsicht kommen und illegale Abschussverfügungen unterlassen und stattdessen die Weideprämie voranbringen, die der Bundesrat ebenfalls gefordert hat. Aktivitäten in Niedersachsen dazu: Fehlanzeige. Die Energie, die der Umweltminister in illegale Wolfsjagden steckt, wäre bei Hilfen für den Schutz der Weidetiere und bei den vielen unbearbeiteten Anträgen von Landwirten auf Zäune deutlich besser aufgehoben.“

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