Pressemeldung Nr. 94 vom

Medienprivileg:Christian Meyer: Aussagen der Landesregierung gefährden Recherche und Medienfreiheit

„Die Auslegung des Medienprivilegs darf auf keinen Fall zu Lasten von freien, selbstständig tätigen Journalist*innen und Blogger*innen gehen. Deren berufliche Existenzen und somit auch die Pressefreiheit dürfen nicht bedroht werden - insbesondere nicht in Zeiten wie dieser!"

Darum geht’s

Eigentlich sind Journalist*innen und Blogger*innen durch das Medienprivileg von den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen. Nur in Niedersachsen beschränkt die Landesregierung diesen Schutz auf „Unternehmen und ihre Redaktionen“. Damit besteht Rechtsunsicherheit für freie Journalist*innen und Blogger*innen, die zunächst ohne Auftrag recherchieren und dafür Daten sammeln.Die Grünen im Landtag kritisieren das als Einschränkung der Presse- und Medienfreiheit.

Das sagen die Grünen

Christian Meyer, medienpolitischer Sprecher

„Die Große Koalition in Niedersachsen sorgt für Verwirrung und Ängste bei freien Journalist*innen und schränkt unabhängige Recherche und Blogs in fataler Weise ein. Während alle anderen Ländern und auch das Bundesverwaltungsgericht selbstverständlich Blogger, Heimatforscher, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von Verbänden und selbständige Journalisten unter das Medienprivileg fassen, sieht die niedersächsische Staatskanzlei den festen Auftrag einer Redaktion als ‚Mindestvoraussetzung‘ für Ausnahmen von der Datenschutzgrundverordnung. Danach müssten etwa Journalist*innen die zunächst frei in einem möglichen Politskandal recherchieren, ihre Quellen und gesammelten Daten offenlegen. Das gefährdet die verfassungsrechtlich geschützte Presse- und Meinungsfreiheit.“

„Die Auslegung des Medienprivilegs darf auf keinen Fall zu Lasten von freien, selbstständig tätigen Journalist*innen und Blogger*innen gehen. Deren berufliche Existenzen und somit auch die Pressefreiheit dürfen nicht bedroht werden - insbesondere nicht in Zeiten wie dieser! Egal ob festangestellte Redakteurin oder journalistischer Blogger, sie alle müssen den Schutz des Medienprivilegs genießen dürfen. Wir haken daher mit einer parlamentarischen Anfrage nach und erwarten eine klare Position der Landesregierung zum Schutz unabhängiger Recherche und Blogs.“

Zum Hintergrund

Als einziges Bundesland lässt Niedersachsen laut NDR-Recherchen bei der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung, ein deutliches Risiko für freie Journalisten durchblicken, die ohne Rückendeckung eines etablierten Medienhauses recherchieren. Die Staatskanzlei erklärte demnach: "Gesetze knüpfen immer an Unternehmen und ihre Redaktionen an, für die weiterhin das Medienprivileg voll umfänglich gilt - damit auch für freie Mitarbeiter, die im Auftrag dieser Redaktionen recherchieren. Nur bei Vorliegen dieser Mindestvoraussetzung könne es Ausnahmen von der Datenschutzgrundverordnung geben.“ Das bedeutet, dass freie Journalisten und Blogger, die (noch) keinen Auftrag haben, ihre Quellen und Rechercheergebnisse offenlegen müssten oder für die Speicherung von Daten mit Geldbußen rechnen müssten. Mit einer Anfrage an die Landesregierung verlangen die Grünen eine verfassungskonforme Interpretation mit vollem Schutz für alle Medienschaffenden.

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