Pressemeldung Nr. 263 vom

Verbot gegen Fraktionssitzung und Bürgerfragestunde zum Castortransport war rechtswidrig:Bundesverwaltungsgericht bestätigt GRÜNE

Hocherfreut zeigen sich die Landtagsgrünen über das heutige (Donnerstag) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, in dem das Verbot von öffentlichen Fraktionssitzungen unter freiem Himmel mit Bür...

Hocherfreut zeigen sich die Landtagsgrünen über das heutige (Donnerstag) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, in dem das Verbot von öffentlichen Fraktionssitzungen unter freiem Himmel mit Bürgerfragestunde in der Nähe der Castor-Transportstrecke bei Dannenberg als rechtswidrig bewertet wird. Damit sei eindeutig festgestellt worden, dass die damalige Bezirksregierung und jetzige Polizeidirektion Lüneburg mit einem Verbot gegen die Grünen ihre Kompetenzen überschritten haben, sagten der Fraktionsvorsitzende Stefan Wenzel und seine Vorgängerin und heutige Europaabgeordnete Rebecca Harms nach der Verhandlung.

Erstmals beschäftigte sich das Bundesverwaltungsgericht mit den Versammlungsverboten im Zusammenhang mit den Castortransporten nach Gorleben.

Viereinhalb Jahre und über drei Instanzen musste die Grünen-Landtagsfraktion streiten, um vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht Recht zu bekommen. Der Dialog der Landtagsfraktion mit Bürgerinnen und Bürgern im Vorfeld und während der Castortransporte sei durch diese Entscheidung eindrucksvoll bestätigt worden, sagten Harms und Wenzel.

Der Vertretung der Polizeidirektion Lüneburg blieb nichts anderes übrig, als die Rechtswidrigkeit anzuerkennen.

Vor Gericht wurde die Fraktion von der Rechtsanwältin Ulrike Donat aus Hamburg und von Wilhelm Achelpöhler aus Münster vertreten.

Wenzel kündigte an, dass seine Fraktion auch beim nächsten Castortransport vor Ort präsent sein werde.

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