Novelle des Wassergesetzes:Britta Kellermann MdL: Entlastung bei der Wassergebühr kommt vor allem den Sportvereinen zugute
Hameln-Pyrmont, Schaumburg und Holzminden: Die etwa 9200 Sportvereine in Niedersachsen werden Ende dieses Jahres viel Geld gespart haben, weil sie bis zu einer gewissen Grenze von der Gebühr zur Wasserentnahme befreit sind. Mit rückwirkender Geltung für das gesamte Jahr 2024 fallen für das Bewässern von beispielsweise Fußball- und Tennisplätze keine Gebühren mehr an. Das entsprechende Wassergesetz hat der Landtag kürzlich verabschiedet. „Das ist ein klares Zeichen dafür, dass die Landesregierung die wichtige Arbeit in den Sportvereinen weiter stärken will“, sagt dazu die Landtagsabgeordnete der Grünen, Britta Kellermann. Sport habe eine hohe Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es mache eben mehr Spaß, Fußball auf einem grünen Rasen oder Tennis auf einem nicht staubenden Ascheplatz zu spielen, so Britta Kellermann.
Um gleichzeitig weiterhin einen Anreiz zum sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser zu setzen, ist im neuen Wassergesetz des Landes eine Begrenzung auf jährlich 5000 Kubikmeter Wasser ohne Entnahmegebühr vorgesehen. Das entspricht der Größenordnung von etwa zwei bis drei Sportplätzen und deren regelmäßiger Bewässerung. „Damit ist eine ausgewogene Lösung geschaffen, die sowohl den Sport als auch die Nachhaltigkeit fördert“, findet die Grünen-Politikerin.
Entlastet werden nach Auskunft von Britta Kellermann auch Privatunternehmen. Sie mussten in den vergangenen Jahren inflationsbedingt eine starke Anhebung der Wasserentnahmegebühr verkraften, profitieren jetzt aber von einer Ermäßigung. „Betriebe aus Niedersachsen stehen in harter Konkurrenz mit Unternehmen aus anderen Bundesländern. Rot-Grün hebt diese Wettbewerbsverzerrung jetzt auf, indem die Gebühren für die Wasserentnahme gesenkt werden“, stellt die grüne Landtagsabgeordnete Britta Kellermann fest.