Statement:Belit Onay zum Urteil BVerG/KfZ-Kennzeichen

„Das Urteil ist ein weiterer Rückschlag für die Große Koalition und ihren Entwurf für ein neues niedersächsisches Polizeigesetz.“

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum automatisierten Abgleich von KfZ-Kennzeichen durch die Polizei sagt Belit Onay, innenpolitischer Sprecher:

„Das Urteil ist ein weiterer Rückschlag für die Große Koalition und ihren Entwurf für ein neues niedersächsisches Polizeigesetz. Das Gericht stärkt damit die Freiheitsrechte der Bürger und zeigt klare Grenzen für die unverhältnismäßigen Massenüberwachungen auf, mit der SPD und CDU immer wieder liebäugeln. 

Die Argumentation der GroKo für die Beibehaltung der Kennzeichen-Kontrollen stand sowieso schon auf verfassungsrechtlich wackeligen Füßen. Die Landtagsjuristen haben bereits mehrfach erhebliche Bedenken zur niedersächsischen Regelung zu automatisierten Nummernschild-Scannern geäußert. Diese wurden nun höchstrichterlich bestätigt. Statt solch schwerer Eingriffe in die Bürgerrechte beizubehalten, müssen SPD und CDU nun endlich ihren Widerstand aufgeben und ihre verfassungswidrigen Pläne beerdigen.“

Hintergrund

Die Grüne Landtagsfraktion hat eine Unterrichtung zum Thema im Innenausschuss beantragt und wird eine Anfrage an die Landesregierung einreichen, wie sie mit dem Urteil umgehen wird.

Der § 32 Abs. 5 NSOG ermöglicht den Einsatz automatisierter Kennzeichen-Lesesysteme. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hatte in der Beratung zum niedersächsischen Polizeigesetz Ende Januar bereits auf verfassungsrechtliche Probleme hingewiesen. Im rot-grünen Gesetzentwurf aus dem Jahr 2016 wurde die Streichung der Regelung beabsichtigt und mit verfassungsrechtlichen Bedenken begründet (Drs. 17/6232, S. 49 f.). Das Innenministerium sowie SPD und CDU halten allerdings an der Regelung fest und erklärten stets, dass die Regelung beibehalten werden solle, solange es keine abschließende Rechtsprechung des BVerfG dazu gebe.

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