Pressemeldung Nr. 150 vom

Saftige Kostenbescheide für Flüchtlingshelfer:Belit Onay: Lässt GroKo Ehrenamtliche im Stich?

„Die Groko ist jetzt in der Pflicht, die Möglichkeit für Hilfsfonds, der in anderen Bundesländern Praxis ist, zu prüfen. Dabei ist auch zu klären, ob die Mittel des Aufnahmeprogramms überhaupt ausgeschöpft wurden. Niedersachsen muss anpacken – alles andere wäre zynisch.“

Darum geht's

In den Jahren 2014 und 2015 haben sich viele Flüchtlingshelfer auch durch die Abgabe von sogenannten Verpflichtungserklärungen für den Nachzug von Geflüchteten eingesetzt. Nun hat es die Ehrenamtlichen kalt erwischt; sie haben überraschend Kostenbescheide der Agentur für Arbeit erhalten. Offenbar hat den hilfsbereiten Ehrenamtlichen niemand erklärt, dass sie auch dann weiterhin zahlen müssen, wenn die Flüchtlinge offiziell anerkannt sind. Das Niedersächsische Innenministerium lehnt bisher jegliche Unterstützung ab. Die Grünen fordern dazu eine Unterrichtung.

Das sagen die Grünen

Belit Onay, innenpolitischer Sprecher

„Da ist das Gegenteil von ‚Niedersachsen packt an‘: Viele Ehrenamtliche haben sich für Geflüchtete aus Syrien eingesetzt und werden nun offensichtlich von der GroKo deshalb im Stich gelassen, weil sich die Koalitionäre nicht auf die notwendige Unterstützung einigen konnten. Das Innenministerium muss handeln. Es passt nicht zusammen, den Einsatz von Ehrenamtlichen in der Regierungserklärung hervorzuheben und auf der anderen Seite deren Engagement in dieser Weise abzustrafen.“

„Die Groko ist jetzt in der Pflicht, die Möglichkeit für Hilfsfonds, der in anderen Bundesländern Praxis ist, zu prüfen. Dabei ist auch zu klären, ob die Mittel des Aufnahmeprogramms überhaupt ausgeschöpft wurden. Niedersachsen muss anpacken – alles andere wäre zynisch.“

„Wir fordern vom Innenministerium Antworten auf die Fragen, wie viele Flüchtlingshelfer betroffen sind, und wie sie von den Behörden beraten wurden.“

Zum Hintergrund

Bis Mitte 2015 konnten in Niedersachsen lebende syrische Flüchtlinge ihre Angehörigen hierher einladen. Bedingung war die Abgabe von Verpflichtungserklärungen. Solche Verpflichtungserklärungen wurden oft auch durch Dritte abgegeben, die das erforderliche Einkommen nachweisen konnten. Das Niedersächsische Innenministerium hatte damals die Rechtsauffassung vertreten, dass eine Verpflichtungserklärung erlösche, sofern der Aufenthaltszweck sich durch eine Flüchtlingsanerkennung ändert. Nach Auffassung des Landes bestand eine Verpflichtung zur Übernahme der Lebensunterhaltskosten nur für die Dauer einer Aufenthaltsgewährung durch die oberste Landesbehörde. Die Erteilung eines Aufenthaltstitels für anerkannte Flüchtlinge hatte nach Auffassung des Landes zur Folge, dass die Verpflichtungserklärung damit endete. Allerdings verwies das Land schon damals darauf, dass Leistungsbehörden wie die Bundesagentur für Arbeit eine andere Rechtsauffassung vertraten.

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