Pressemeldung Nr. 45 vom

Kommunalparlamente:Belit Onay: Grüner Druck war erfolgreich

Unser grüner Druck auf die Landesregierung sorgt für einen sichtbaren Erfolg in den Kommunen: Die Mindestgröße der Fraktionen von zwei Personen bleibt in den kommunalen Parlamenten erhalten. Das ist ausdrücklich gut für das Land und unsere kommunalen Parlamente.

Darum geht’s

Die Landesregierung hat heute (15. März 2018) verkündet, dass die Mindestgröße der Fraktionen in Kommunalparlamenten erhalten bleiben soll. Ursprünglich hatte die GroKo vor, diese von zwei auf drei Personen anzuheben. Die Grünen im Niedersächsischen Landtag haben das massiv kritisiert.

Das sagen die Grünen

Belit Onay, kommunalpolitischer Sprecher

„Unser grüner Druck auf die Landesregierung sorgt für einen sichtbaren Erfolg in den Kommunen: Die Mindestgröße der Fraktionen von zwei Personen bleibt in den kommunalen Parlamenten erhalten. Das ist ausdrücklich gut für das Land und unsere kommunalen Parlamente. Damit haben wir einen schweren Angriff von SPD und CDU auf die kommunale Vielfalt und die Demokratie abgewehrt! Es wird deutlich: Nach erstem zaghaften Zurückrudern verabschiedet sich die GroKo nun Stück für Stück von den wenigen konkreten, aber nicht durchdachten Vorhaben ihres Koalitionsvertrags.“

Zum Hintergrund

Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU steht: „Die Mindestgröße der Fraktionen in den kommunalen Vertretungen soll im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz auf drei festgesetzt werden.“ Wäre es zur Umsetzung gekommen, dann hätten zahlreiche Abgeordnete wichtige parlamentarische Rechte verloren. So hätten sie als fraktionslose Abgeordnete kein Stimmrecht im Ausschuss, sie könnten keine Akteneinsicht beantragen können und hätten

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