Pressemeldung Nr. 189 vom

Bajus: Fracking-Moratorium reicht nicht - Bei Rohstoffförderung muss Umweltverträglichkeit immer geprüft werden

„Es ist höchste Zeit, dass der Bund sich des Themas Fracking annimmt und neu regelt. Ein Moratorium muss aber auf jeden Fall rechtlich abgesichert werden. Freiwillige Vereinbarungen reichen nicht.“

Darum geht’s

Laut Pressemeldungen streben Union und SPD im Koalitionsvertrag ein Moratorium für die umstrittene Erdgasfördertechnik Fracking an. Demnach soll auf den Einsatz dieser Technologie bei der unkonventionellen Erdgasgewinnung verzichtet werden, bis hinreichende wissenschaftliche Erkenntnisse über die Folgen und Risiken für Mensch und Umwelt vorliegen.

Das sagen die Grünen

Volker Bajus, energiepolitischer Sprecher

„Es ist höchste Zeit, dass der Bund sich des Themas Fracking annimmt und neu regelt. Ein Moratorium muss aber auf jeden Fall rechtlich abgesichert werden. Freiwillige Vereinbarungen reichen nicht.“

„Darüber hinaus brauchen wir bei der konventionellen Erdgasförderung dringend einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt. Auch die Bohrungen und der Umgang mit dem zwangsläufig entstehenden Lagerstättenwasser müssen auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft werden.“

„Der Bund bleibt gefordert, endlich das Bergrecht, das UVP-Gesetz und das Wasserrecht zu reformieren. Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und umfassende Bürgerbeteiligung müssen auf alle Bereiche der Rohstoffgewinnung ausgedehnt werden. Die Gefährdung von Mensch, Trinkwasser und Umwelt muss bei der gesamten Erdgas- und Erdölförderung ausgeschlossen werden.“

Zum Hintergrund             

Die größten Vorkommen an unkonventionellem Erdgas, dem sogenannten Schiefergas, werden in Niedersachsen vermutet. Niedersachsen ist bereits jetzt das Erdgasförderland Nr. 1 in Deutschland. Rund 95 Prozent der heimischen Erdgas- sowie rund 35 Prozent der heimischen Erdölförderung stammen von hier.

Im Zuge der öffentlichen Diskussion über die Fracking-Technologie sind auch die sonstigen Risiken der konventionellen Erdgas- und Erdölförderung, insbesondere die möglichen Folgen von Tiefenbohrungen und der Entsorgung von teilweise giftigem Lagerstättenwasser, in den Fokus geraten. Hier ist eine Neubewertung notwendig und die Genehmigungspraxis zu modernisieren.

Die Genehmigung von Rohstoffabbau erfolgt immer auf der Grundlage des antiquierten deutschen Bergrechts. Dieses privilegiert den Rohstoffabbau. Zudem sind Umweltverträglichkeitsprüfungen und umfassende Bürgerbeteiligungen bislang nicht vorgesehen. Die Grünen fordern seit langem, dass diese Planungsinstrumente, die sich bei Bauvorhaben in der Fläche bewährt haben, auch im Bergrecht Anwendung finden. Sie sehen sich dabei durch die EU und die europäische Richtlinie für Umweltverträglichkeitsprüfungen bestätigt.

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