Pressemeldung Nr. 343 vom

Keine vergleichbaren Maßnahmen seit 2003:Antwort auf Grünen-Anfrage: Disziplinarverfahren gegen GEW-Chef einzigartig

Das Disziplinarverfahren gegen den GEW-Landesvorsitzenden Eberhard Brandt wegen Überziehung des Arbeitszeitkontos war das einzige derartige Verfahren in den letzten Jahren. „Die Antwort der Landesregierung bestätigt, dass es sich um ein politisch motiviertes Verfahren handelt“, so Ina Korter.

Das inzwischen eingestellte Disziplinarverfahren gegen den GEW-Landesvorsitzenden Eberhard Brandt wegen Überziehung des Arbeitszeitkontos war das einzige derartige Verfahren in den letzten sechs Jahren. Das hat eine Anfrage der schulpolitischen Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion Ina Korter ergeben.

"Die Antwort der Landesregierung bestätigt, dass es sich im Fall Brandt um ein ausschließlich  politisch motiviertes Verfahren handelt", sagte die Grünen-Politikerin heute (Montag) in Hannover.

Bei Abweichung des Arbeitszeitkontos über den Sollwert von 40 Stunden hinaus werde normalerweise die Schulleitung tätig und kläre den Fall mit dem Betroffenen. "Außer in Bezug auf den GEW-Vorsitzenden gibt es kein anderes Beispiel dafür, dass das Ministerium der Landesschulbehörde die Anweisung zu einem Disziplinarverfahren gibt".

Auch die Behauptung der Kultusministerin und des Ministerpräsidenten gegenüber dem Landtag, es sei das Legalitätsprinzip angewandt worden, nach dem alle gleich behandelt würden, sei nicht haltbar. Korter: "Wäre der Fall Brandt wie alle anderen Fälle behandelt worden, hatte es das Disziplinarverfahren und die Rufmordkampagne gegen den GEW-Chef nie gegeben".

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