Pressemeldung Nr. 214 vom

Mitschuld von TÜV und Land darf nicht ausgeklammert bleiben:Anklagen zu Transrapidunfall belegen Erfolge der PUA-Arbeit

"Für Minister Hirche, den TÜV und die Regierungfraktionen galt das Vier-Augen-Prinzip als zentrales Sicherheitskriterium. Seit heute steht fest, dass es dieses Prinzip nicht gab“ , so Enno Hagenah.

Die heute (Donnerstag) von der Staatsanwaltschaft Osnabrück vorgestellten differenzierten Anklagen bezüglich des Transrapidunfalls in Lathen sind nach Einschätzung der Landtagsgrünen auch Ergebnis der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbehörden und dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Das gelte besonders für die Ausweitung der Ermittlungen auf die Betriebsleitung und die nicht weitere Erörterung von Vorwürfen gegen den zweiten Mitarbeiter im Leitstand der Versuchsanlage, sagte der Grünen-Obmann Enno Hagenah. "Damit sind heute aber auch zentrale Lebenslügen der Regierungsfraktionen in ihrer Bewertung der Unfallursachen in sich zusammen gebrochen. Für Minister Hirche, den TÜV und die Regierungfraktionen galt das Vier-Augen-Prinzip als zentrales Sicherheitskriterium. Seit heute steht fest, dass es dieses Prinzip nicht gab."

Dass der zweite Leitstandoperator die Fehler des von ihm zu kontrollierenden Kollegen offensichtlich gar nicht erkennen konnte, hätten dem TÜV und der niedersächsischen Landesbehörde vor dem Unfall klar sein müssen, sagte der Grünen-Politiker. Angesichts der unzureichenden technischen Möglichkeiten und unklaren dienstlichen Vorgaben im Leitstand und im Zug sei eine scheinbare Sicherheit mit einem angeblichen "Vier –Augen-Prinzip" nur vorgegaukelt worden.

Hagenah: "Der zweite entscheidende Punkt ist die Anklage gegen die Betriebsleiter, die nicht unmittelbar am Unfallgeschehen Anteil hatten, die jedoch notwendige Vorschriften zum Einlegen der Fahrwegsperre nicht erlassen haben. Dieses Organisationsverschulden des Betreibers fällt auf den TÜV und das Land zurück. Bei der vom Land veranlassten Prüfung der Einhaltung der Betriebsvorschriften sind diese Aspekte unmittelbar vor dem Unfall im Juli 2006 nicht überprüft worden, obwohl dem TÜV und der Landesbehörde bekannt war, dass die Betriebsleitung der IABG diese strikten Vorgaben im Vorfeld immer abgelehnt hatte."

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