Statement:Anja Piel zur geplanten Zustimmung Niedersachsens Gesetzentwurf Sichere Herkunftstaaten

Ministerpräsident Weil hat laut dpa angekündigt, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung Georgiens, Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten im Bundesrat zu unterstützen.

Zu der Ankündigung von Ministerpräsident Weil, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Sicheren Herkunftsstaaten zu unterstützen, sagt Anja Piel, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Niedersachsen:

 „Dieser Landesregierung fehlt ganz offensichtlich das grüne Korrektiv. Es ist nicht klug, dass sich Stephan Weil über die berechtigten Zweifel der Fachebene seiner Fraktion an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs hinwegsetzt. Eine Abkehr der SPD von einer menschenrechtsbasierten Flüchtlingspolitik zahlt direkt ein auf das Konto der Rechtsnationalen.“

 „Wir GRÜNEN lehnen das Konzept der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten weiterhin ab. Das individuelle Schutzbedürfnis von Geflüchteten darf nicht ignoriert und individuelle Verfahrensrechte dürfen nicht eingeschränkt werden. Als Jurist sollte Ministerpräsident Weil es besser wissen:  dieser Gesetzentwurf lässt die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und der Asylverfahrensrichtlinie der EU an eine Pauschalregelung unerfüllt.“

 „Georgien und die Maghreb-Staaten sind nicht sicher. in diesen Staaten werden Menschenrechte immer noch mit Füßen getreten. Das hat gerade gestern wieder der Deutsche Anwaltsverein in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf bestätigt.“

Zum Hintergrund

Ministerpräsident Weil hat laut dpa angekündigt, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung Georgiens, Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten im Bundesrat zu unterstützen. Der Gesetzentwurf wird im Bundesrat am 21. September erstmalig beraten. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 28. September vorgesehen.

Die Bundesregierung war bereits vor zwei Jahren mit diesem Vorhaben im Bundesrat gescheitert. Niedersachsen hatte sich unter Rot-Grün enthalten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 14.05.1996 Kriterien für die Bestimmung eines Staats zum sicheren Herkunftsstaat aufgestellt.

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