Statement:Anja Piel: VW sollte Richter-Empfehlung ernst nehmen und zum Dieselskandal einen Vergleich anstreben

Der Diesel-Skandal mit seinen Folgen ist eine unzumutbare Belastung sowohl für die Volkswagen-Kund*innen als auch für die Beschäftigten und den Konzern insgesamt. Vor unzähligen Gerichten hat sich der Volkswagen-Vorstand bereits mit Kläger*innen verglichen

Im Prozess zum VW-Dieselskandal vor dem OLG Braunschweig hat der Vorsitzende Richter am (gestrigen) ersten Prozesstag Volkswagen und dem klagenden Bundesverband der Verbraucherzentralen einen Vergleich empfohlen. Das würde das langwierige Verfahren erheblich abkürzen. Die Verbraucherzentralen vertreten in der ersten Musterfeststellungsklage in Deutschland knapp 470.000 VW-Kund*innen. Diese müssten ansonsten nach einem voraussichtlich mehrere Jahre dauernden Prozess und einem entsprechenden Urteil noch einzeln gegen VW auf Schadenersatz klagen. VW sieht dagegen keinen Grund für Schadenersatz und lehnt einen Vergleich zunächst ab. Die Grünen im Landtag fordern dagegen den VW-Vorstand und das Land Niedersachsen als Eigner auf, diese Haltung im Interesse der betroffenen Kund*innen und einer schnellen Rechtssicherheit auch für den VW-Konzern zu überdenken und den Vergleich ermöglichen.  

Anja Piel, Fraktionsvorsitzende:

Der Diesel-Skandal mit seinen Folgen ist eine unzumutbare Belastung sowohl für die Volkswagen-Kund*innen als auch für die Beschäftigten und den Konzern insgesamt. Vor unzähligen Gerichten hat sich der Volkswagen-Vorstand bereits mit Kläger*innen verglichen. Wir fordern deshalb VW-Konzernchef Diess auf - wie es gestern das OLG Braunschweig angeregt hat - mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband als Kläger der Musterfeststellungsklage in Vergleichsverhandlungen einzutreten. Ebenso sind Niedersachsens Ministerpräsident Weil und sein Stellvertreter Althusmann gefordert, als Vertreter des Landes Niedersachsen im Aufsichtsrat von VW auf ein entsprechendes Umdenken hinzuwirken.

Dieser Prozess, der auch das Image von Volkswagen weiterhin belastet, muss im Interesse der betroffenen Verbraucher*innen, der Beschäftigten und des Konzerns, der inmitten eines tiefgreifenden Umbaus steckt, zügig beendet werden. Das schafft Rechtssicherheit für beide Seiten und hilft Volkswagen, bei der angekündigten Aufarbeitung des jahrelangen Dieselskandals glaubwürdig aufzutreten und millionenfach verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.

Der Braunschweiger Prozess macht bereits zum Auftakt erneut das Versagen von Kraftfahrtbundesamt und Bundesverkehrsministerium deutlich. Dass in Deutschland über Jahrzehnte die Richtwerte für Umwelt- und Gesundheitsschutz von Neuwagen lediglich auf dem Prüfstand nachgewiesen werden mussten, nicht jedoch im Straßenverkehr, gehört nicht nur geändert. Es bedarf auch einer juristischen Aufarbeitung, inwieweit die Behörden aktiv Beihilfe zum Einbau von Abschalteinrichtungen und den daraus folgenden Überschreitungen von Grenzwerten im Straßenverkehr geleistet haben. Die Verbraucher*innen dürfen nicht Opfer eines Betruges mit staatlicher Hilfe werden.“

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