Pressemeldung Nr. 49 vom

Bundesteilhabegesetz:Anja Piel: Kommunen brauchen Planungssicherheit

„Der Vorschlag für die Neuregelung der Zuständigkeiten in der Eingliederungshilfe liegt seit Monaten auf dem Tisch. Wenn ein Finanzminister Hilbers trotz seiner sozialpolitischen Erfahrungen keine Anstalten macht, die Umsetzung auch finanziell einzuplanen, dann wird einmal mehr deutlich, dass die Große Koalition sich bei der Finanzierung von teuren Wahlversprechen zügig einig wird, im Tagesgeschäft aber kläglich versagt.“

Darum geht’s

In einem gemeinsamen Schreiben haben sich die Kommunalen Spitzenverbände und die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege an die Niedersächsische Landesregierung gewandt. Sie drängen auf eine Klärung der Zuständigkeiten im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes.

Das sagen die Grünen

Anja Piel, Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin

„Der Vorschlag für die Neuregelung der Zuständigkeiten in der Eingliederungshilfe liegt seit Monaten auf dem Tisch. Wenn ein Finanzminister Hilbers trotz seiner sozialpolitischen Erfahrungen keine Anstalten macht, die Umsetzung auch finanziell einzuplanen, dann wird einmal mehr deutlich, dass die Große Koalition sich bei der Finanzierung von teuren Wahlversprechen zügig einig wird, im Tagesgeschäft aber kläglich versagt.“

„Leidtragende sind zum einen die Kommunen, die nun schnell Planungssicherheit benötigen. Auf der anderen Seite brauchen tausende Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen endlich eine Landesregierung, die Inklusion als ihre Pflicht betrachtet und ein inklusives Niedersachsen nicht immer wieder mit Atempausen und Finanzierungsvorbehalten torpediert!“

Zum Hintergrund

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erfordert eine Neuregelung der Zuständigkeiten in der Eingliederungshilfe. Die rot-grüne Landesregierung hatte dazu bereits einen Vorschlag vorgelegt, nachdem die Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen auf die Kommunen und für Menschen mit Behinderungen über 18 Jahre auf das Land übergeht. Obwohl der Vorschlag auf Zustimmung der Kommunalen Spitzenverbände und der Behindertenverbände stößt, ist er bislang nicht umgesetzt worden. Niedersachsen ist damit eines der letzten Bundesländer, das noch keine Regelung erlassen hat – obwohl diese bereits zum 1.1.2018 hätte in Kraft treten müssen.

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