Statement:Anja Piel: Gilde-Geschäftsführung muss zurück an den Verhandlungstisch

Die bei Nacht und Nebel vollzogene Spaltung des Unternehmens der Gilde-Geschäftsführung ist für ein Hannoversches Traditionsunternehmen ein unwürdiges Stück aus dem Tollhaus. Dieser Vorgang ist der mittelalterliche Versuch, Mitbestimmung und Betriebsratsarbeit zu unterdrücken.

Bereits seit Monaten kämpfen die Beschäftigten der Gilde-Brauerei in Hannover gegen die Tarifflucht der Betriebsleitung. Nun hat die Geschäftsführung, ungeachtet der berechtigten Proteste der Mitarbeitenden, in einer Nacht- und Nebelaktion die Zerschlagung der Gilde Brauerei in vier Geschäftsbereiche durchgeführt. Bei dieser Entscheidung wurde der Betriebsrat unrechtmäßig außen vor gelassen. Das kritisiert Anja Piel, Fraktionsvorsitzende:

Die bei Nacht und Nebel vollzogene Spaltung des Unternehmens der Gilde-Geschäftsführung ist für ein Hannoversches Traditionsunternehmen ein unwürdiges Stück aus dem Tollhaus. Dieser Vorgang ist der mittelalterliche Versuch, Mitbestimmung und Betriebsratsarbeit zu unterdrücken. Dass der Betriebsrat an der Umstrukturierung der Brauerei nicht beteiligt wurde, ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten sondern verstößt gegen das Betriebsverfassungsgesetz. Schlimmer noch: Der Betriebsrat wird nicht einfach nur nicht beteiligt, sondern wird durch die Maßnahmen zerschlagen. Damit werden Mitbestimmungsrechte mit Füßen getreten. Niedersachsen und Hannover sind keine rechtsfreien Räume – die Geschäftsleitung hat sich an Recht und Gesetz zu halten.

Wir fordern von Wirtschaftsminister Althusmann, dass er sich unverzüglich persönlich für eine Lösung einsetzt und deutlich macht, dass er auf der Seite der Arbeitnehmer*innen steht. Auch sind CDU und SPD in der Pflicht, für die Rechte der Gilde-Mitarbeitenden einzutreten. Die Betriebsleitung fordern wir auf, die Umsetzung der Spaltung zu stoppen, sofort an den Verhandlungstisch zurückzukehren und den Betriebsrat angemessen einzubeziehen.“

Hintergrund:

Am Freitag, den 29. November 2019, sind die Arbeitsverhältnisse von mehr als der Hälfte der Beschäftigten auf die Leine Logistik GmbH, die Fass- und Flaschenabfüllgesellschaft Hannover GmbH und die Hannoversche Abfüllgesellschaft mbH übertragen worden. Unter der Aufsicht von Sicherheitskräften mussten die Beschäftigten ihre Spinde räumen. Zudem wurden laut der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) neue Zeiterfassungskarten verteilt und neue Arbeitskleidung ausgegeben. Auch wurden neue Trennwände im Betrieb eingezogen. Dies alles geschah, ohne eine gesetzlich verpflichtende Rücksprache mit dem Betriebsrat und ohne dass die laufenden Tarifverhandlungen durch eine Einigungsstelle für gescheitert erklärt wurden.

Dieses Vorgehen der Gilde-Geschäftsführung verstößt gegen §119 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz und kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Dafür muss der Betriebsrat einen Strafantrag stellen.

 

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