Pressemeldung Nr. 81 vom

Eingliederungshilfe:Anja Piel: Endlich Planungssicherheit nach langer Hängepartie

„Ich freue mich, dass die Landesregierung sich nun endlich darauf verständigt hat, das bereits unter Rot-Grün erarbeitete Konzept zur Neuregelung der Eingliederungshilfe umzusetzen. Nach monatelanger Hängepartie erhalten Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen nun endlich Planungssicherheit darüber, wer zukünftig für ihre Eingliederungsleistungen zuständig ist."

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Darum geht’s

Die Landesregierung hat heute (22. Mai 2018) verkündet, wer bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung welche Kosten übernimmt. Dabei hat sie sich vor allem am rot-grünen Konzept orientiert.

Das sagen die Grünen

Anja Piel, Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin

„Ich freue mich, dass die Landesregierung sich nun endlich darauf verständigt hat, das bereits unter Rot-Grün erarbeitete Konzept zur Neuregelung der Eingliederungshilfe umzusetzen. Nach monatelanger Hängepartie erhalten Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen nun endlich Planungssicherheit darüber, wer zukünftig für ihre Eingliederungsleistungen zuständig ist. Dass die Große Koalition damit den rot-grünen Vorschlag umsetzt, begrüßen wir ausdrücklich.“

„Der Landesregierung fällt ausgerechnet bei der Eingliederungshilfe die Notwendigkeit eines verantwortungsvollen Umgangs mit finanziellen Mittel auf. Das ist angesichts der ‚whatever it takes‘-Handschrift  des Rekord-Nachtragshaushaltes und etlicher neuer Stellen in der Landesverwaltung durchaus aufschlussreich.“

„Ich erwarte, dass die Landesregierung nun zeitnah den Entwurf für ein Ausführungsgesetz vorlegt, sodass ausreichend Zeit für die parlamentarischen Beratungen zur Verfügung steht.“

Zum Hintergrund

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erfordert eine Neuregelung der Zuständigkeiten in der Eingliederungshilfe. Die rot-grüne Landesregierung hatte dazu bereits einen Vorschlag vorgelegt, nachdem die Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen auf die Kommunen und für Menschen mit Behinderungen über 18 Jahre auf das Land übergeht. Obwohl der Vorschlag auf Zustimmung der Kommunalen Spitzenverbände und der Behindertenverbände stieß, ist er bislang nicht umgesetzt worden. Niedersachsen ist damit eines der letzten Bundesländer, das noch keine Regelung erlassen hat – obwohl diese bereits zum 1.1.2018 hätte in Kraft treten müssen.

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