Erste Beratung:Pascal Mennen: Rede zum Gesetzentwurf von Grünen und SPD über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Rede Pascal Mennen© Plenar TV

TOP 12: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (SPD/GRÜNE)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Wenn ich heute für die einbringenden Fraktionen spreche, dann möchte ich mit dem beginnen, was mir bei diesem Gesetzentwurf besonders am Herzen liegt und in dem sich die demokratischen Fraktionen einig sind: die Zahngesundheit unserer Kinder.

Wir alle wissen, wie früh gesundheitliche Weichen gestellt werden. Karies ist keine Kleinigkeit – sie verursacht Schmerzen, beeinträchtigt die Entwicklung und trifft besonders häufig Kinder aus Familien, die ohnehin mit Herausforderungen kämpfen. Genau deshalb haben wir uns entschieden, hier anzusetzen. Künftig wird es in niedersächsischen KiTas eine Gruppenprophylaxe für alle geben – niedrigschwellig, alltagstauglich und für alle Kinder erreichbar.

Mir war dabei wichtig: Wir stärken die Prävention, ohne das elterliche Erziehungsrecht anzutasten. Wer nicht möchte, dass sein Kind an einer zahnärztlichen Untersuchung teilnimmt, kann widersprechen. Gleichzeitig drehen wir das Verfahren sinnvoll um: Statt überall Einverständniserklärungen einzusammeln, gilt künftig die Widerspruchslösung. Das ist unbürokratischer, praktikabler – und entlastet Einrichtungen wie Eltern. So verbinden wir Kinderschutz, Gesundheitsvorsorge und Verwaltungsvereinfachung in einem Schritt.

Dass dieses Anliegen fraktionsübergreifend Unterstützung gefunden hat, begrüße ich ausdrücklich.

Der zweite Schwerpunkt unseres Entwurfs betrifft die Situation in den KiTas insgesamt. Wir werden die Flexibilisierungsmaßnahmen nicht aus einer Laune heraus verlängert, sondern weil die Realität es verlangt.

Die Einrichtungen arbeiten seit Jahren am Limit. Hohe Belegungszahlen treffen auf einen sich nur langsam entspannenden Fachkräftemangel. Mit der letzten kleinen Novelle haben wir bewusst befristete Spielräume geschaffen, damit Öffnungszeiten verlässlich bleiben und Leitungen handlungsfähig sind. Diese Befristung war richtig – sie war ein Signal: Wir reagieren auf eine akute Lage, ohne unseren Qualitätsanspruch aufzugeben.

Heute sehen wir zweierlei. Der Druck ist weiterhin hoch. Gleichzeitig zeigen die Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung Wirkung. Mehr Ausbildungsplätze, mehr Absolventinnen und Absolventen – und perspektivisch eine demografische Entwicklung, die in dem Bereich für etwas Entspannung sorgen dürfte. Aber: Wir sind noch nicht am Ziel.

Genau deshalb wäre es fahrlässig, die geschaffene Flexibilität jetzt auslaufen zu lassen. Wir verlängern sie, um Stabilität zu sichern – nicht, um Standards dauerhaft abzusenken.

Darüber hinaus nutzen wir die Gelegenheit, an konkreten Stellschrauben zu drehen. Ein Beispiel: Die Pflicht zu einem gesonderten Konzept für große Einrichtungen greift künftig erst ab mehr als sieben Gruppen statt wie bisher ab fünf. Das klingt technisch, bedeutet aber in der Praxis weniger Papier, weniger Abstimmungsschleifen und mehr Zeit für pädagogische Arbeit. Und darum geht es doch.

Ich will aber auch klar sagen: Dieser Gesetzentwurf ist kein Ersatz für die anstehende grundlegende Revision des NKiTaG. Die systematische Weiterentwicklung kommt im nächsten Jahr. Dort werden wir uns strukturell mit Qualität, Steuerung und Bürokratieabbau befassen.

Zudem arbeitet der Bund aktuell an einem Qualitätsentwicklungsgesetz, das neue Rahmenbedingungen setzen wird. Es wäre weder klug noch verantwortungsvoll, jetzt einzelne Bausteine aus einer größeren Reform herauszulösen, ohne dieses Gesamtgefüge zu kennen. Das würde Unsicherheit erzeugen – bei Trägern, Kommunen und Einrichtungen. Unser Anspruch ist jedoch Verlässlichkeit.

Was wir heute vorlegen, ist deshalb bewusst pragmatisch: konkrete Verbesserungen, sofort wirksam, ohne unnötige Nebenwirkungen. Mehr Prävention für Kinder. Mehr Luft für Einrichtungen. Weniger Bürokratie, wo sie nicht gebraucht wird.

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