Evrim Camuz: Rede zur Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses
TOP 7 - Einsetzung eines 26. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - „'Justizskandal' in Hannover im Verantwortungsbereich von Justizministerin Wahlmann sowie mögliche Informationsabflüsse in niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit organisierter Drogen- und Bandenkriminalität“
- Es gilt das gesprochene Wort -
Wir beraten heute über den Antrag auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Schon diese Tatsache zeigt: Es geht um einen Vorgang, der niemanden gleichgültig lassen kann.
Ein Staatsanwalt, also ein Repräsentant des Rechtsstaates, soll seine Stellung missbraucht, Dienstgeheimnisse verraten und Informationen an Personen aus dem Bereich der organisierten Betäubungsmittelkriminalität weitergegeben haben. Inzwischen ist öffentlich über ein Geständnis und über eine erstinstanzliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten berichtet worden.
Das ist schwerwiegend. Das ist bitter. Und es trifft die Justiz an einer empfindlichen Stelle.
Aber gerade deshalb sollten wir sehr genau unterscheiden: Zwischen dem schweren Fehlverhalten eines Einzelnen und der Arbeit einer Justiz, die diesen Vorgang am Ende selbst aufgeklärt hat.
Denn bei aller berechtigten Betroffenheit dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren: Es waren niedersächsische Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und das Landeskriminalamt, die beharrlich weiterermittelt haben. Nach Wiederaufnahme der Ermittlungen am 19. Juni 2024 wurde bereits am 15. Oktober 2024 Haftbefehl erlassen; nach der Festnahme am 29. Oktober 2024 folgte am 17. Januar 2025 die Anklage der Staatsanwaltschaft Osnabrück.
Das ist nicht die Geschichte eines Rechtsstaates, der weggesehen hat. Es ist die Geschichte eines Rechtsstaates, der sich auch dann bewährt, wenn der Verdacht in die eigenen Reihen führt.
Meine Damen und Herren, ja: Der Fall wirft Fragen auf. Er verlangt Auswertung, Sorgfalt und Konsequenzen. Aber genau diese parlamentarische und fachliche Befassung hat bereits stattgefunden und findet statt. Die Ministerin hat im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen Rede und Antwort gestanden. Sie hat den Sachstand dargestellt, Abläufe erläutert, Bewertungen vorgenommen und sich auch den kritischen Fragen des Parlaments gestellt.
Deshalb sollten wir die Dinge nicht so darstellen, als sei Aufklärung erst dann Aufklärung, wenn sie den größtmöglichen politischen Konflikt erzeugt.
Es ist richtig, dass Abläufe überprüft werden. Es ist richtig, dass man aus diesem Fall lernen muss. Es ist richtig, künftig noch sensibler mit Verdachtsmomenten umzugehen, Berichtspflichten klarer zu handhaben und bei Ermittlungen gegen Justizbedienstete jeden Anschein falscher Nähe zu vermeiden. Genau deshalb sind bereits Folgerungen gezogen worden: Nach den Unterlagen hat die Ministerin entschieden, für künftige Ermittlungsverfahren gegen eigene Staatsanwält*innen verbindlich klarzustellen, dass nicht mehr die eigene Behörde ermittelt, sondern das Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft abzugeben ist.
Das ist der richtige Weg: nicht Verdrängung, sondern Verbesserung. Nicht Beschönigung, sondern Konsequenz. Nicht Empörung als Selbstzweck, sondern konkrete Stärkung rechtsstaatlicher Verfahren.
Und damit sind wir bei der entscheidenden Frage des heutigen Tages: Ist es angemessen, in dieser Lage das schärfste parlamentarische Instrument zu wählen?
Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist kein gewöhnliches Aufklärungsformat. Er ist das schärfste Schwert des Parlaments. Ein solches Instrument darf nie leichtfertig eingesetzt werden. Es darf nicht zum politischen Reflex werden. Und es darf erst recht nicht dazu dienen, aus einem schweren individuellen Fehlverhalten eine pauschale Verdächtigung der gesamten niedersächsischen Justiz zu machen.
Die CDU-Fraktion spricht öffentlich von einem „Justizskandal“ und stellt die politische Verantwortung der Ministerin in den Mittelpunkt. Aber diese Zuspitzung wird der Sache nicht gerecht. Denn sie verschiebt den Blick: weg von der strafrechtlichen Verantwortung eines einzelnen Staatsanwalts, weg von der erfolgreichen Ermittlungsarbeit der Justiz, hin zu einer politischen Erzählung, die den Eindruck erweckt, als sei die niedersächsische Justiz insgesamt in Misskredit geraten.
Das ist gefährlich. Denn Vertrauen in den Rechtsstaat schützt man nicht, indem man ihn pauschal unter Verdacht stellt.
Niemand verlangt, dass Fehler übergangen werden. Niemand verlangt, dass schwierige Entscheidungen im Nachhinein nicht überprüft werden. Aber es ist ein Unterschied, ob man aufklärt — oder ob man skandalisiert. Es ist ein Unterschied, ob man Lehren zieht — oder ob man den schwersten parlamentarischen Mechanismus nutzt, um einen politischen Angriff zu inszenieren.
Selbst wenn sich einzelne Entscheidungen im Rückblick als falsch, unglücklich oder nicht hinreichend vorsichtig darstellen sollten, folgt daraus nicht automatisch, dass ein Untersuchungsausschuss geboten ist. Ein Rechtsstaat lebt auch davon, dass man Maßstäbe wahrt. Nicht jede offene Frage ist ein Vertuschungsvorwurf. Nicht jede nachträgliche Kritik ist ein Beleg politischer Verantwortungslosigkeit. Und nicht jede schwerwiegende Straftat eines Amtsträgers macht aus einer funktionierenden Justiz einen Skandalapparat.
Wer Verantwortung für den Rechtsstaat trägt, muss differenzieren.
Das gilt im Übrigen auch an anderer Stelle. Wer heute verlangt, dass Verdachtslagen innerhalb der Justiz besonders ernst genommen werden, der darf sich morgen nicht darüber beschweren, wenn das Justizministerium auch in anderen Fällen mit besonderer Sorgfalt und Skepsis handelt — etwa bei Verdachtsfragen im Zusammenhang mit dem CDU-Kandidaten für die Oberbürgermeisterwahl in Göttingen. Rechtsstaatliche Vorsicht gilt nicht nur dann, wenn sie politisch nützt. Sie gilt immer. Aber lassen Sie mich hier klarstellen: (Auch) hier gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung und ich habe vollstes Vertrauen, dass die ermittelnden Staatsanwaltschaften in Niedersachsen unabhängig und unparteilich ihrer Aufgabe der Strafermittlung nachkommen.
Darum geht es: weniger Populismus, mehr konstruktive Arbeit an der Sache.
Die Lehre aus dem Fall des Staatsanwalts aus Hannover muss sein, Verdachtsmomente künftig noch wachsamer zu prüfen. Persönliche Näheverhältnisse in sensiblen Ermittlungsbereichen müssen noch genauer betrachtet werden. Berichtspflichten müssen so klar sein, dass sie nicht von Einschätzungen im Einzelfall verdrängt werden. Verfahren gegen Justizbedienstete müssen so organisiert sein, dass Vertrauen geschützt wird — tatsächlich und im äußeren Erscheinungsbild.
Aber all das verlangt Präzision. Es verlangt Sachlichkeit. Es verlangt institutionelle Verantwortung.
Meine Damen und Herren, wir haben in Niedersachsen rund 16.000 Beschäftigte in Justiz und Justizvollzug. Die ganz überwältigende Mehrheit dieser Menschen arbeitet jeden Tag mit Integrität, Pflichtbewusstsein und Loyalität zum Rechtsstaat. Sie verdienen nicht, dass ihre Arbeit durch pauschale Skandalisierung beschädigt wird.
Ein einzelner Staatsanwalt hat — nach allem, was bekannt ist — schwer versagt. Aber die Justiz insgesamt hat nicht versagt. Sie hat ermittelt. Sie hat aufgeklärt. Sie hat angeklagt. Und sie hat damit gezeigt: Der Rechtsstaat ist stärker als der Verrat eines Einzelnen.
Deshalb sollten wir heute mit Ernst über diesen Antrag sprechen — aber auch mit Maß. Aufklärung ja. Konsequenzen ja. Lernen ja. Aber keine politische Überhöhung, die am Ende mehr Vertrauen zerstört, als sie wiederherstellt.
Der Rechtsstaat braucht Wachsamkeit. Er braucht Kritik. Er braucht Kontrolle. Aber er braucht auch Fairness, Verhältnismäßigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Genau daran sollte sich dieses Parlament orientieren.