Gesetzentwurf:Eva Viehoff: Rede zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Bildungsurlaub

Rede Eva Viehoff© Plenar TV

TOP 8 – Gesetzentwurf zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts über den Bildungsurlaub (Landesregierung)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Das Bildungsurlaubsgesetz war ein historischer Meilenstein für das Recht auf Bildung. Mit dem Gesetzentwurf zum Niedersächsischen Bildungszeitgesetz leiten wir nun eine überfällige, zeitgemäße Reform ein, die lebenslanges Lernen nachhaltig stärkt und zukunftssicher gestaltet.

In einer sich rasant verändernden Welt ist lebenslanges Lernen zu einer zentralen Kompetenz geworden. Erwachsenenbildung ist kein privates Vergnügen, sondern eine wesentliche Grundlage für erfolgreiche Transformationsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft. Der neue Name „Bildungszeit“ ersetzt bewusst den missverständlichen Begriff „Urlaub“ und unterstreicht den Wert persönlicher und beruflicher Weiterbildung. Es geht eindeutig um echte Qualifizierung.

Zugleich bildet das Gesetz die Lebensrealität vieler Menschen besser ab. Künftig kann Bildungszeit flexibler genutzt werden – in kürzeren Formaten ab einem Tag oder angespart über einen längeren Zeitraum. Damit bauen wir Hürden ab und öffnen den Zugang insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, Alleinerziehende und pflegende Angehörige. Zudem kommt die Bildungszeit im digitalen Zeitalter an: Online- und Hybridformate werden rechtssicher anerkannt. Auch der berechtigte Personenkreis wird erweitert. Erstmals erhalten Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungszeit.

Neben der individuellen und beruflichen Entwicklung geht es aktuell besonders um den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Angesichts der Herausforderungen für unsere Demokratie kommt der Erwachsenenbildung eine schützende Funktion zu.

Mit diesem Gesetzentwurf stärken wir die politische Bildung deutlich. Veranstaltungen der Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung, des Niedersächsischen Landtages sowie Informationsfahrten des Bundespresseamtes werden künftig pauschal und unbürokratisch anerkannt. Gleichzeitig fördern wir das Ehrenamt. Wer sich für ein Ehrenamt qualifizieren möchte, kann künftig Bildungszeit in Anspruch nehmen, wobei praktische Anteile bis zu 50 Prozent der Veranstaltungsdauer umfassen dürfen. Das ist ein klares Zeichen der Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement. Zugleich wird die Qualität gesichert, indem überwiegend touristische Reisen von der Anerkennung ausgeschlossen bleiben.

Auch die Belange der Betriebe und Dienststellen werden berücksichtigt. Eine auf acht Wochen verlängerte Mitteilungsfrist sowie eine vierwöchige Ablehnungsfrist schaffen mehr Planbarkeit und Verlässlichkeit für alle Beteiligten. Arbeitgeber können Anträge weiterhin ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Gründe entgegenstehen.

Dieser Gesetzentwurf ist ein klares Bekenntnis zum lebenslangen Lernen, eine Investition in die Kompetenzen unserer Beschäftigten und ein aktiver Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie.

Zurück zum Pressearchiv