Christian Schroeder: Rede zu Fluggastrechten (Antrag SPD/GRÜNE)

Rede Christian Schroeder© Plenar TV

TOP 28 Verbraucherschutz im Luftverkehr stärken - klare Regeln für die Hand-gepäckmitnahme schaffen

- Es gilt das gesprochene Wort -

Wenn Menschen eine Reise planen, schauen sie nach möglichen Reiserouten. Der erste Impuls – der Kostenvergleich. Pkw, Bahn oder das Flugzeug. Letzteres vermeintlich der günstigste und schnellste Weg.

Was zunächst aber als günstiges Angebot erscheint, entpuppt sich bei der Onlinebuchung Klick für Klick als Mogelpackung. Plötzlich kostet die kleine Reisetasche oder der Sitzplatz extra.

Und am Ende zahlt man deutlich mehr als ursprünglich angezeigt. Und natürlich soll dann auch noch eine Versicherung abgeschlossen oder vor Ort ein Mietwagen gebucht werden. Das ist nicht nur ärgerlich, das ist ein systematisches Problem. Es erschwert den Preisvergleich und damit fairen Wettbewerb untergräbt und Verbraucher*innen in die Irre führt.

Mit unserem heutigen Antrag setzen wir ein klares Zeichen: Handgepäck ist kein Luxus, sondern ein selbstverständlicher Bestandteil einer Flugreise.

Wer einen Flug bucht, muss seine persönlichen Gegenstände mitnehmen können, ohne dafür zur Kasse gebeten zu werden. Der Europäische Gerichtshof hat das bereits 2014 bestätigt. Dennoch ignorieren viele Fluggesellschaften diese Rechtsprechung und verlangen für ein kleines Gepäckstück Gebühren, die den Ticketpreis künstlich niedrig erscheinen lassen. Diese Praxis schadet nicht nur den Reisenden, sie verzerrt auch den Wettbewerb zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln.

Bei der Bahn gehört die Gepäckmitnahme übrigens zur Grundleistung, so wie es sein sollte. Beim Flugzeug hingegen erleben wir das genaue Gegenteil: Versteckte Kosten, irreführende Lockangebote und ein undurchschaubares Gebührensystem, das am Ende dazu führt, dass Flüge günstiger wirken, als sie es tatsächlich sind. Das macht einen fairen Vergleich zwischen Bahn und Flugzeug nahezu unmöglich.

Wer eine informierte und nachhaltige Entscheidung treffen will, benötigt aber genau das: echte Preistransparenz von Anfang an. Und dabei geht es nicht nur ums Handgepäck. Die aktuellen Reformvorschläge der EU-Kommission zur Fluggastrechteverordnung drohen den Verbraucherschutz insgesamt zu schwächen.

Wenn Entschädigungen künftig erst ab vier statt drei Stunden Verspätung greifen sollen, ist das eine klare Verschlechterung für Millionen Reisende. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat hier im Mai letzten Jahres einen klaren Kurs vorgegeben, und wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich in Brüssel mit Nachdruck für die Beibehaltung der Drei-Stunden-Regelung einsetzt.

Ferner brauchen wir endlich wirksame Maßnahmen gegen manipulative Buchungspraktiken. Sogenannte „Dark Patterns“, die Kund*innen zu ungewollten Zusatzleistungen verleiten, haben in einem fairen Markt nichts zu suchen. Wir fordern deshalb klare Transparenzvorgaben auf europäischer Ebene und einen harmonisierten Sanktionsrahmen, der die Einhaltung der Fluggastrechte auch tatsächlich durchsetzt.

Besonders wichtig ist uns auch der Schutz besonders schutzbedürftiger Gruppen. Für Menschen mit Behinderung, für Familien mit kleinen Kindern oder für ältere Reisende ist der verlässliche und kostenfreie Zugang zu Handgepäck nicht nur eine Frage der Fairness, sondern oft eine Notwendigkeit.

Verbraucherschutz im Luftverkehr ist kein Selbstzweck. Er ist die Grundlage dafür, dass Menschen ihre Mobilität selbstbestimmt, informiert und nachhaltig gestalten können. Mit diesem Antrag stellen wir uns an die Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher in Niedersachsen und setzen ein deutliches Signal: Schluss mit versteckten Gebühren, Schluss mit Mogelpackungen, Schluss mit der Aushöhlung von Fluggastrechten.

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