Antrag: Verbot von Kinder- und Jugendsport aufheben und Corona-konformen Trainingsbetrieb wieder ermöglichen

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Breiten- wie Spitzensport leisten einen erheblichen Beitrag zur individuellen Gesundheit und zum Zusammenhalt der Gesellschaft. Sie sind gerade in Krisenzeiten wichtige Elemente unseres Gemeinwesens. Während der Pandemie tritt insbesondere die präventive Wirkung des Sports im Hinblick auf gesundheitliche Probleme zum Vorschein. Es gilt unverändert, was auch vor der Krise galt: Sport zu treiben ist gut für die Gesundheit und stärkt das Immunsystem.

Mit der niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 endete am 2. November 2020 für unzählige Kinder die Möglichkeit, Sport zu treiben. Betroffen sind insbesondere jüngere Kinder, denn diese sind in der Regel digital noch nicht gut genug ausgestattet, um an gemeinsamen Online-Trainingseinheiten der Sportvereine teilzunehmen. Vielen Eltern fehlt die Zeit, ihre Kinder regelmäßig dabei zu unterstützen.

Durch die strengen Regeln in den Schulen ist es für die Kinder schwierig, ihrem Bewegungsdrang nachzukommen, ohne ständig ermahnt zu werden und so immer wieder negative Rückmeldungen für ihr Verhalten zu bekommen. Beim gemeinsamen Vereinssport im Freien könnten viele Kinder wieder ihre positive körperliche Energie ausleben, aber auch ein Ventil für angestaute negative Emotionen bekommen.

Als Reaktion auf die Corona-Pandemie war es erforderlich, dass durch politische Entscheidungen viele Bereiche unseres gesellschaftlichen Lebens nahezu lahmgelegt werden mussten. Kritisch muss man jedoch anmerken, dass Entscheidungen in vielen Bereichen widersprüchlicher Natur waren und es in diesen besonderen Fällen nicht leicht ist, Verständnis für die drastischen Einschränkungen aufzubringen.

Die Sportvereine haben mit der Umsetzung des Stufenplans nach dem ersten Lockdown ein Höchstmaß an Sorgfalt walten lassen und sind vorsichtig und besonnen mit der Corona-Lage umgegangen. Machbar war dies durch ein hohes Maß an ehrenamtlichem Einsatz, insbesondere im Kinder- und Jugendbereich der Vereine. Hierdurch wurde es möglich, Training und den Sportbetrieb in alternativer Form fortzusetzen.

Der Ärger und der Frust vieler Sporttreibender über die aktuelle Corona-Verordnung ist insofern nachvollziehbar, als trotz des fehlenden Nachweises auf Ansteckung ein achtsamer Sport- und Trainingsbetrieb vorläufig bis mindestens 20. Dezember 2020 untersagt bleibt. Wissenschaftliche Erkenntnisse über die Ansteckungsgefahr von Kindern und ihre Übertragungsraten fließen in diese Maßnahmen im Rahmen des zweiten Lockdowns anscheinend nicht ein.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. Eine Ausnahmeregelung ab sofort für den vereinsinternen Trainingsbetrieb mit Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahrunter bekannter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsbedingungen zu erlassen.
  2. Diese soll, orientiert an der Verordnung Mecklenburg-Vorpommerns[1], folgende Ausnahmen enthalten:

 a.      vom Verbot des Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetriebs im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport sind folgende Sportarten ausgenommen:                                               
   i.     Individualsport (Individualsport darf allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen betrieben werden); 
   ii.     Kinder- und Jugendsport (der Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport (bis zum vollendeten 18. Lebensjahren festen Gruppen und mit klarer und je nach Sportart möglichst kleiner Gruppengröße ist gestattet.

b.      sind Im Rahmen der erlaubten Sportausübung die Auflagen der Corona-LVO Niedersachsens einzuhalten;

c.      können die zuständigen Behörden weitergehende infektionsschutzrechtliche Maßnahmen treffen, wenn das jeweilige Infektionsgeschehen dies erfordert;

d.      zur Ausschöpfung der Kapazitäten aller Wasserbecken dürfen Schwimm- und Freizeitbäder für den schulischen Schwimmunterricht und den Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport öffnen.

Begründung

Der Sport erfüllt eine wesentliche sozialgesellschaftliche Aufgabe, gerade für Kinder und Jugendliche. Sportvereine und alle Gruppen, die nicht-organisierten Sport betreiben, setzen sich seit Monaten mit der krisenbedingten Beschränkung ihres Angebots und den Möglichkeiten, Alternativen zu schaffen, auseinander. Viele Sportvereine können in dieser Zeit ihren Mitgliedern nicht mehr das gewohnte Sportangebot anbieten und geraten damit auch selbst in Notlagen.

Die daraus resultierenden Herausforderungen haben die Sportvereine, aber auch Individualsportlerinnen und -sportler mit großer Kreativität angenommen und viele digitale Angebote zur Kontakterhaltung und zur Sportausübung geschaffen. Dies ist in hohem Maße anerkennenswert.

Die Vereine und nicht-organisierte Sporttreibende können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Menschen sich gerade in Zeiten der Kontaktbeschränkung bewegen und gleichzeitig Emotionen abbauen können. Dies gilt insbesondere für den Bereich des organisierten Kinder- und Jugendsports. Sowohl im Leistungs- als auch im Breitensport gibt es mittlerweile verlässliche Hygienekonzepte, die das gemeinsame Sporttreiben an der frischen Luft in Kleingruppen ermöglichen.

Sport ist wichtig, Bewegung ist wichtig. Gerade weil in Corona-Zeiten die Bewegungsmöglichkeiten ohnehin stark eingeschränkt sind und sehr viel mehr Kinder und Jugendliche sehr viel Zeit vor dem Rechner verbringen, wodurch sich das Suchtrisiko deutlich erhöht. Sport wirkt entlastend und kompensiert in vielen Fällen beengte Wohnverhältnisse vieler Familien. Er hilft, mit Frustrationen und problematischen Familienbeziehungen besser umgehen und sie verarbeiten zu können.

 

[1] Siehe: www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Portalredaktion/Inhalte/Corona/Corona-Verordnung.pdf  

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