Antrag: Veranstaltungswirtschaft stärken: Praxis, Planungssicherheit und Dialog in Niedersachsen
Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Kultur und kulturelle Events tragen nicht nur dazu bei, unseren Horizont zu erweitern, sie sind auch wichtige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie ein wichtiger weicher Standortfaktor im Flächenland Niedersachsen. Kulturveranstaltungen schaffen Reflexionsorte für gesellschaftliche Entwicklungen und sind zugleich Impulsgeber für Neues. Sie gestalten gesellschaftliche Prozesse und fördern Integration und Teilhabe. Und sie sind ein elementarer Baustein offener und demokratischer Gesellschaften. Kultur ist kein Nice-to-have, sondern eine notwendige Voraussetzung für ein friedliches Miteinander, gerade in Zeiten gesellschaftlicher Umbrüche und Verunsicherungen. Als Orte kritischer gesellschaftspolitischer Auseinandersetzungen tragen sie zur Stärkung und Lebendigkeit der Demokratie bei. Kultur dient der Bildung, des Austauschs, der Vielfältigkeit, der Begegnung und der politischen Meinungsbildung. Angesichts des seit Jahren erstarkenden Populismus ist es umso wichtiger, bildende und demokratiefördernde Maßnahmen zu unterstützen. Das gilt für die gesamte Breite der Veranstaltungslandschaft – von Clubs und Festivals bis zu Messen, Kongressen und Tagungen.
Um die Rahmenbedingungen in Niedersachsen spürbar zu verbessern, braucht es ein Zusammenspiel aus klaren Regeln, verlässlichen Datengrundlagen und gutem Austausch. Gerade im Sicherheitsbereich sind Anforderungen und Nachweispflichten teils über das tatsächliche Risiko hinausgewachsen; das verteuert Planung, verlängert Verfahren und gefährdet kleinere wie temporäre Open-Air-Formate. Verhältnismäßige, risikoorientierte und praxistaugliche Vorgaben stellen sicher, dass Ressourcen auf wirksame Maßnahmen konzentriert werden und Verfahren berechenbarer werden. Eine weiterentwickelte, praxistaugliche Versammlungsstättenverordnung sorgt dafür, dass temporäre Open-Air-Formate rechtssicher planbar sind und kleinere wie mittlere Veranstaltungen nicht durch überzogene Nachweise ausgebremst werden. Flankierend ist es erforderlich, die Verfahrensabläufe der zuständigen Landesbehörden vollständig zu digitalisieren, elektronische Signaturen sowie digitale Einreichungen als rechtswirksame Form der Antragstellung und Nachweisführung anzuerkennen und die Kommunen bei der Digitalisierung entsprechender Verwaltungsverfahren durch Standards, Schnittstellen und praxisnahe Umsetzungshilfen zu unterstützen.
Auf Bundesebene braucht die Branche verlässliche Rahmenbedingungen, die Arbeitsrealität und sozialen Schutz zusammenbringen. Dazu zählen digitalisierte und beschleunigte Visa- und Einreiseprozesse für Messegäste, Ausstellerinnen und Aussteller sowie Monteurinnen und Monteure und eine modernisierte TA Lärm, die Musik- und Clubspielstätten als Kulturorte angemessen absichert. Planbare, stabile Sätze bei der Künstlersozialabgabe runden den Rahmen ab. Zusammengenommen schaffen diese Maßnahmen mehr Planungssicherheit, reduzieren Reibungsverluste und erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Veranstaltungswirtschaft.
Eventunternehmen haben zunehmend auch ein Eigeninteresse daran, ihre Veranstaltungen möglichst im Einklang mit der Umwelt umsetzen und durchführen zu können. Gerade kleinere Kulturbetriebe erwirtschaften allerdings meist geringe Umsätze und sind aufgrund knapper personeller Ressourcen und finanzieller Möglichkeiten kaum allein in der Lage, Planungs- und Genehmigungsanforderungen zuverlässig zu erfüllen. Daher braucht es zielgenaue, praxistaugliche und verhältnismäßige Rahmenbedingungen statt zusätzlicher Bürokratie.
Deshalb bittet der Landtag die Landesregierung:
- die Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung im Zuge der laufenden Überarbeitung der von der Bauministerkonferenz erarbeiteten Musterverordnung praxistauglich fortzuschreiben, auf Niedersachsen übertragbare Erleichterungen zu übernehmen, die Nachweispflichten landeseinheitlich zu standardisieren und zu digitalisieren sowie für temporäre Open-Air-Veranstaltungen klare Handreichungen vorzulegen, um überzogene Anforderungen – insbesondere bei kleinen und mittleren Formaten – abzubauen,
- die Verfahrensabläufe der zuständigen Landesbehörden vollständig zu digitalisieren und hierfür elektronische Signaturen (einschließlich qualifizierter elektronischer Signatur) sowie digitale Einreichungen als rechtswirksame Form der Antragstellung und Nachweisführung anzuerkennen sowie die Kommunen bei der Digitalisierung entsprechender Verwaltungsverfahren durch Standards, Schnittstellen und praxisnahe Umsetzungshilfen zu unterstützen,
- zu prüfen, mit welchen niederschwelligen, für kleine und mittlere Unternehmen geeigneten Instrumenten (insbesondere in den Bereichen Ressourcennutzung/Kreislauf, Lieferketten/Netzwerke und Transport/Logistik) die Durchführung von Veranstaltungen praxisnah nachhaltiger aufgestellt werden kann, unter Einbindung des Landesdialogs und auf Basis des Branchenmonitorings,
- die Durchführung einer landesweiten Studie zum wirtschaftlichen Sekundärnutzen soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen geprüft wird.
Darüber hinaus bittet der Landtag die Landesregierung sich auf Bundesebene einzusetzen, dass:
- sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die elektronische Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz praxistauglich, KMU-geeignet und rechtssicher ausgestaltet wird (inkl. klarer Formvorgaben, zulässiger Systeme und Übergangsfristen),
- dass Visa- und Einreiseverfahren für Künstlerinnen und Künstler,Messegäste, Ausstellerinnen und Aussteller sowie Monteurinnen und Monteure durch verbindliche Service-Level, priorisierte Leitmessen- und Delegationsverfahren, ausreichende Visastellen-Kapazitäten, Mehrjahres-Mehrfachvisa für Wiederkehrer und standardisierte Nachweisanforderungen spürbar beschleunigt und planbar gemacht werden,
- die TA Lärm modernisiert und Musik- und Clubspielstätten als Kulturorte besser abgesichert werden,
- dass geprüft wird, wie die Künstlersozialabgabe durch einen verlässlichen Bundeszuschuss, einen planbaren Abgabesatz mit frühzeitiger Bekanntgabe und eine breitere Bemessungsgrundlage (konsequente Beratung und Prüfung der Abgabepflicht) stabil und kalkulierbar gehalten werden kann,
- dass für Setlist-Meldungen an die Verwertungsgesellschaften und für Künstlersozialkasse-Meldungen bundeseinheitliche digitale Standards (Once-Only, einheitliche Fristen/Formate, Bagatellgrenzen) eingeführt werden, um Verfahren zu vereinfachen und rechtssicher zu machen,
- der steuerliche Freibetrag für Betriebsveranstaltungen von 110 auf 250 Euro pro Person angehoben und künftig regelgebunden dynamisiert wird.
Begründung
Weil die gesellschaftliche und wirtschaftliche Relevanz der Veranstaltungswirtschaft essenziell für die Stärkung und den Erhalt der Demokratie ist, ist es wichtig, betriebswirtschaftliche tragbare Angebote zu schaffen, sodass auch kleine und mittlere Eventunternehmen verlässlich planen, wirtschaftlich arbeiten und qualitativ hochwertige Angebote machen können. Darüber hinaus trägt die Veranstaltungs- und Soziokulturbranche durch Tourismus, Sponsoring und regionale Wertschöpfung erheblich zur Wirtschaftsleistung und Attraktivität vor allem ländlicher Regionen bei. Um diese Wirkung zu erhalten und zu sichern, braucht es vor allem klare Regeln, weniger Bürokratie und verlässliche Datengrundlagen. Eine landesweite Studie könnte den so genannten sekundären wirtschaftlichen Nutzen dieser Kulturangebote (z.B. für Hotels, Gastronomie und Einzelhandel) quantifizieren. Zugleich sind die aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes ausdrücklich zu begrüßen, weil sie die Arbeitsrealität in projekt- und veranstaltungsgeprägten Branchen besser abbilden und damit Planungssicherheit für Betriebe wie Beschäftigte erhöhen können.
Ökologische Aspekte bleiben ein Querschnittsthema; sie werden im Rahmen dieses Antrags jedoch nicht vertieft, sondern dort adressiert, wo praxistaugliche und verhältnismäßige Vorgaben unmittelbar Wirkung entfalten.
Im Mittelpunkt stehen deshalb zentrale Bausteine: erstens klare, handhabbare Regeln durch eine praxistauglich fortgeschriebene Versammlungsstättenverordnung, zweitens eine bessere Datengrundlage durch regelmäßige landesweite Erhebungen für evidenzbasierte Entscheidungen und drittens die vollständige Digitalisierung der Verfahrensabläufe der zuständigen Landesbehörden einschließlich der Anerkennung elektronischer Signaturen und digitaler Einreichungen, flankiert durch Unterstützung der Kommunen bei der Digitalisierung entsprechender Verfahren. Für die Veranstaltungswirtschaft ist das mit Anpassungsaufwand in Planung und Organisation verbunden. Die beschriebenen Maßnahmen erhöhen Planungs- und Investitionssicherheit, reduzieren Reibungsverluste und stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Branche in Niedersachsen.