Antrag: Netzausbau und -planung konkret beschleunigen – Energieziele schneller erreichen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Für eine frühzeitige und optimierte Planung von Netzanbindungen ist eine vorausschauende Planung von Anlagen Erneuerbarer Energien, Speichern sowie Projekten für die Transformation der Wirtschaft unter intensiver Einbindung der Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber unabdingbar. Umgekehrt sollten die Netzbetreiber frühzeitig über Anschlussbedarfe informiert sein, um Ausbauerfordernisse entsprechend rechtzeitig anzugehen. Eine derart abgestimmte Ausbauplanung ermöglicht eine Konzentration der Planungsressourcen und führt somit zu einer Planungsbeschleunigung.

Die Vorschriften zur Erstellung der Regionalszenarien und Netzausbaupläne durch die Verteilnetzbetreiber verfolgen genau dieses Ziel. Aktuell gibt es teilweise abweichende Auslegungen der Anforderungen, sodass unterschiedliche Unterlagen eingehen, die eine einheitliche Bearbeitung und Auswertung als Grundlage zur weiteren Planung und Umsetzung erheblich erschweren. Diese wird für die notwendige Netzausbauoptimierung und die integrierte Netzplanung dringend benötigt.

Zur Optimierung und Entlastung des Netzausbaus kann auch die Überbauung von Netzverknüpfungspunkten (NVP-Überbauung) beitragen. Die schnelle Umsetzung zur Ermöglichung der NVP-Überbauung in §8a Abs.2 Nr.6 EEG ist daher zu begrüßen. Zur praktikablen Umsetzung dieser rechtlichen Möglichkeit bedarf es jedoch noch weiterer Anpassung der geschaffenen Vorschriften.

Berühren kommunale Planungen europäische Schutzgebiete (Natura 2000) ist sicher zu stellen, dass die maßgeblichen Schutzgüter (Arten, Lebensräume) nicht erheblich beeinträchtigt werden. Sind in solchen Konstellationen Ausnahmeverfahren mit Einbindung der zuständigen Stellen bis hin zur Europäischen Kommission erforderlich, bestehen bei den Kommunen häufig Rechtsunsicherheiten. Derartige Verfahren gehören für einzelne Kommunen nicht zum Tagesgeschäft. Da die unregelmäßige Anwendung in den Kommunen bei der Einordnung und Begleitung sowie der rechtssicheren Abarbeitung einen erhöhten personellen und zeitlichen Aufwand mit sich bringt, sollte – soweit möglich - ein landesweit standardisiertes Vorgehen erarbeitet und etabliert werden.

Es wird eine enge Begleitung der Projekte sichergestellt, um frühzeitige potenzielle Verzögerungen zu identifizieren und Abhilfe zu schaffen. Neben projektübergreifenden pragmatischen Lösungen, wie bspw. die Verzahnung von Raumverträglichkeitsprüfungen und Planfeststellungsverfahren bis hin zu individuellen Lösungen im konkreten Einzelfall konnten nennenswerte Zeitgewinne beim Netzausbau erreicht werden. Die zahlreichen Leitungsausbauvorhaben in Niedersachsen tragen wesentlich zur bundesweiten Umsetzung der Energiewende bei, da über diese Leitungen insbesondere der in Norddeutschland sowie der Nordsee produzierte Strom aus erneuerbaren Energien in die Lastzentren in West- und Süddeutschland transportiert wird. Problematisch ist in diesem Kontext, dass das aktuelle Strommarktdesign keine Vorteile für Regionen in Deutschland vorsieht, die in besonderem Maße zur Umsetzung der bundesweiten Energiewende beitragen. Mit Blick auf die Stärkung der Akzeptanz der Ausbauvorhaben vor Ort wäre daher eine Aufteilung der deutschen Strompreiszone oder alternativ eine energiewendeorientierte, regionale Differenzierung der Netzentgelte zur Entlastung der Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen in Regionen mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien zielführend. Zudem bedarf es einer generellen Absenkung des Netzentgeltniveaus durch eine anteilige Refinanzierung der Netzkosten über Bundeszuschüsse.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der Landtag,

  1. die bisherigen Erfolge der Landesregierung und des Parlaments zur beschleunigten und vereinfachten Flächenausweisungen und Genehmigungen für Erneuerbare Energien-Anlagen wie beispielsweise das „Windenergie- und Beteiligungsgesetz“ und die Unterstützung für Kommunen und Projektträger durch die Servicestelle Erneuerbare Energie,
  2. dass bereits etablierte Netzausbau-Monitoringverfahren auf Landesebene im Bereich der Übertragungsnetze, durch das konkrete Hemmnisse und Verzögerungsgefahren identifiziert und behoben werden konnten, dass inzwischen auch um ausgewählte Projekte des Verteilnetzes erweitert wurde,
  3. die von der Bundesnetzagentur vorgenommene Umverteilung der Netzentgelte zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Gebieten mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien,
  4. dass Vorhaben des Elektrizitätsverteilernetzes (§14 d Abs. 10 EnWG) und Hochspannungsleitungen im Verteil- und Übertragungsnetz (§43 Abs. 3a EnWG) im überragenden öffentlichen Interesse stehen, sowie
  5. die rechtliche Ermöglichung der NVP-Überbauung in § 8a EEG.

Der Landtag bittet die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen,

  1. dass geprüft wird, wie die Flächenkonflikte durch den Ausbau von Erzeugungsanlagen Erneuerbarer Energien hinsichtlich des Baus von Netzinfrastruktur aufgelöst werden können und inwiefern eine Priorisierung des Netzausbaus notwendig ist
  2. dass diese im eigenen Wirkungskreis Hilfestellungen zur Anwendung der Vorschriften zur Erstellung der Regionalszenarien und Netzausbaupläne beispielsweise durch die Erarbeitung von Check-Listen, Handreichungen oder Standardabläufen erarbeitet; in Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländer eine vereinheitlichte Handhabung anstrebt und sich dafür einsetzt, dass auf Bundesebene eine Präzisierung des § 14d EnWG vorgenommen wird, auch um klare Schwellen für die Pflicht zur Planung, Mindeststandards für Datenanforderungen, einheitliche Verfahrensabläufe und einheitliche Veröffentlichung-Standards (Geodaten) sowie fixierte Fortschreibungs-Zeiträume und die definierte Angabe potenzieller Anschlusskapazitäten vorgenommen werden, um transparente Grundlagen für Projektierer zu schaffen und damit die Energieziele schneller zu erreichen,
  3. dass bei Netzverstärkungsmaßnahmen wie Umbauten oder Leistungserhöhungen Ersatzneubauten auf bzw. an bestehenden Trassen vereinfachte Verfahren mit deutlich geringerem Umfang an Datenerhebung und Prüfungen gegenüber Neubauten zur Anwendung kommen und hierbei klare Kriterien beispielsweise Voraussetzungen wie Trassenbündelung, keine neuen Schutzgebietsberührungen, keine erhebliche Wirkungsänderung sowie feste Fristen für die Verfahren hinterlegt werden,
  4. dass für Ausnahmeverfahren bei der Berührung von europarechtlich geschützten Schutzgütern durch ein standardisiertes Verfahren, beispielsweise mit frühzeitigem GIS-Screening, einheitlicher artenschutzrechtlichen Prüfschemata mit saisonalen fixierten Erhebungsfenstern, Musteranträgen und Checklisten, klaren Zuständigkeiten sowie Qualitäts- und Fristenmanagement sowohl eine zügige als auch eine insbesondere im Beteiligungsverfahren rechtssichere und transparente Anwendung und Umsetzung gewährleistet ist,
  5. zu prüfen wie bei der Weiterentwicklung der bundesweiten Netzentwicklungsplanungen und Strategien zum Ausbau der Erneuerbaren Energien (Erzeugung, Verteilung, Speicherung) insbesondere im Offshore-Bereich der Fokus auf die Energiemengen neben der installierten Leistung die Erreichung unserer Klimaziele unterstützen kann,
  6. im Hinblick auf eine praktikable Umsetzung der NVP-Überbauung
    1. einen rechtlichen Anspruch auf NVP-Überbauung zu etablieren,
    2. auf eine zügige Ausarbeitung der notwendigen Musterverträge hinzuwirken,
    3. einen rechtlich gesicherten Informationsanspruch zu vorhandenen Netzanschlüssen für die beteiligten Akteure zu schaffen und
    4. Regelungen zu inkludieren, die die Vorteile der Überbauung für den hinzukommenden Erzeuger bei bestehenden Netzverknüpfungspunkt berücksichtigen (eingeschränkter Abnahmeanspruch) und gleichzeitig die bevorzugte Abnahme der erzeugten Energie der bestehenden Anlagen gewährleistet.

Des Weiteren bittet der Landtag die Landesregierung, sich dafür einzusetzen,

  1. die Beschleunigung des Stromnetzausbaus auf allen Spannungsebenen durch Digitalisierung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren in den niedersächsischen Landesbehörden weiter zu stärken,
  2. sich weiterhin aktiv in den bestehenden Branchendialog zum Thema Überbauung von NVP einzubringen und so die weiteren Effizienzpotentiale zügig zu identifizieren, sowie entsprechende Lösungsansätze zu entwickeln und umzusetzen,
  3. bestehende Leitungsinfrastruktur raumordnerisch zu sichern und dabei auch Räume für zukünftige Netzverstärkungs- und Ersatzneubaumaßnahmen in den Blick zu nehmen,
  4. dass geeignete Regionen für Neu- bzw. Erweiterungsansiedlungen energieintensiver Unternehmen zusammen mit Wirtschaft und Netzbetreibern definiert werden, damit die Netzbetreiber die Netzanschlüsse zur Verfügung stellen können, sodass die Zeit zwischen Interessenbekundung und Umsetzung von Ansiedlungswünschen aus der Wirtschaft weitestgehend reduziert wird,
  5. sich für eine bessere Vernetzung und Kommunikation zwischen Vorhabenträgern für Erneuerbare Energien und Speichersystemen und Netzbetreibern mit dem Ziel der rechtzeitigen Einbindung der Netzbetreiber in die Ausbauplanung und einer möglichst netzdienlichen Allokation der Projekte einzusetzen.
  6. dass die bestehenden Hilfestellungen und Handreichungen zu der Erstellung von Antragsunterlagen zur Vollständigkeitsprüfung zusammen mit Vertretern der kommunalen Ebene mit dem Ziel überarbeitet werden, einen einheitlichen Mindeststandard mit einer verbindlichen Checkliste und Musterunterlagen zu entwickeln und hierbei zu prüfen, wie strukturierte Datenfelder sowie automatisierte Plausibilitätsprüfungen im Verfahren hinterlegt werden können,
  7. dass im Zuge der Digitalisierung das Once-Only-Prinzip für Nachweise in Anwendung gebracht wird sowie ein gebündeltes Rückfragenfenster definiert wird, statt sukzessive gestellter Nachforderungen aus einzelnen Bereichen,
  8. Hemmnisse für die Umsetzung kombinierter Wind- und Freiflächenanlagen zu identifizieren und sich auf Bundesebene für deren Abbau einzusetzen
  9. zu prüfen wie zusammen mit den Akteuren der Ausbau von Anlagen erneuerbarer Energie Netz- und Speicherinfrastruktur bei der laufenden Flächenausweisung intensiver abgestimmt werden kann, um die Energiewende insgesamt zu beschleunigen,
  10. die Kommunen durch Beratungsangebote dabei zu unterstützen, Standorte für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen möglichst netzdienlich auszuweisen,
  11. dass eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, um Vorhabenträger sowie öffentliche Stellen zur Einspeisung der relevanten Umweltdaten in eine Datenbank bzw. ein Geoportal zu verpflichten.

Begründung:

Die Arbeit der Task Force Energiewende und die dazugehörigen Netzausbau-Monitoringverfahren haben dazu beigetragen, Hemmnisse beim Ausbau der Verteil- und Übertragungsnetze in Niedersachsen zu identifizieren und zu beseitigen.

Auch bundesweit nimmt die beschleunigte Energiewende Fahrt auf. Allein bis 2030 soll die installierte PV-Leistung von knapp 82 Gigawatt in 2023 auf 215 Gigawatt steigen, die Windkraftleistung an Land von rund 61 Gigawatt auf 115 Gigawatt. Hieraus ergibt sich ein enormes Potenzial für Niedersachsen als Wirtschaftsstandort sowie für die Bereitstellung sicherer und dauerhaft bezahlbarer Energie. Daneben stehen für die Umsetzung dieser Projekte begrenzte Kapazitäten zur Verfügung, die effiziente Verfahrensweisen sowohl im regulatorischen als auch im Bereich der Realisierung erforderlich machen.

Hier setzen Erleichterungen oder Bürokratieabbau bei unverhältnismäßig aufwändigen Verfahren oder Standardisierung Kapazitäten für echte Neubaumaßnahmen frei, die für die Integration wachsenden Zubaus von installierter Leistung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie benötigt werden.

Dieses Ziel wird auch durch die Vereinheitlichung beispielsweise im Vorverfahren verfolgt. Hier können erhebliche zeitliche und personelle Kapazitäten bei verbesserten Qualitäten gehoben werden, die das Potenzial haben auch bei der Planfeststellungsbehörde für eine Arbeitsentlastung zu sorgen.

Die Zusammenstellung von Antragsunterlagen zur Vollständigkeitsprüfung birgt einen umfassenden Zeit- und Personalaufwand. Hierbei sind verschiedene kommunale Behörden beteiligt. Trotz vorliegender Hilfestellungen und Handreichungen durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), werden die Anforderungen an den Umfang der Unterlagen in der kommunalen Ebene teilweise unterschiedlich gehandhabt. Insbesondere bei Kommunalgrenzen überschreitenden Projekten führt dies zu vermeidbaren Mehr-Aufwänden.

Die Vielzahl der zu berücksichtigen Rechtsgüter sowie der Umfang der Verfahren, in denen öffentliche Belange miteinander abgewogen werden müssen und der regelmäßigen Anpassung der zugrunde liegenden rechtlichen Rahmenbedingungen, stellt Gemeinden, Fach- und Genehmigungsbehörden regelmäßig vor Herausforderungen bei der Gestaltung der Verfahrensschritte. Oftmals werden Hilfestellungen beispielsweise Anwendung- Leitfäden abgewartet bis geltendes Recht angewendet wird. Daneben variieren zeitlicher und inhaltlicher Umfang der Untersuchungsrahmen zwischen den Genehmigungsbehörden spätestens bei bundeslandübergreifenden Projekten.

Soweit behördlich erhobene Umweltdaten vorhanden und zugänglich sind, werden diese in Planungs- und Genehmigungsphasen von Projekten bereits genutzt. Häufig wird die Nutzung jedoch dadurch erschwert, dass diese Daten in separaten Informationssystemen vorliegen oder generell ein Überblick darüber fehlt, welche öffentlich zugänglichen Fachinformationssysteme existieren und welche Daten darüber abgerufen werden können. Ein Hinweis auf das Vorliegen von Daten, die zwar nicht öffentlich zugänglich sind, auf Anfrage wegen des berechtigten Interesses jedoch bei Behörden bezogen werden können, erfolgt in der Regel erst spät im Planungsprozess bzw. Genehmigungsverfahren.

Daher kommt der Beschreibung existierender Datenbestände ("was, wann, wo, wie, durch wen") in öffentlich zugänglichen und über standardisierte Schnittstellen automatisiert abrufbaren Datenkatalogen eine besondere Bedeutung zu. Entsprechende Initiativen zum Aufbau nationaler und europäischer Infrastrukturen für Geodaten und Offene Daten der Verwaltung (z. B. GovData, GDI-DE, GDI-NI) auf Basis nationaler und europäischer Gesetzgebungen, insbesondere der INSPIRE-Richtlinie (2007/2/EG), der Open Data-Richtlinie (EU 2019/1024) und der Umweltinformationsrichtlinie (2003/4/EG) und deren nationalen Umsetzungen, sind zu unterstützen und zügig auszubauen. Vorhandene Daten der öffentlichen Verwaltung werden so in den existierenden Datenportalen des Bundes und der Länder zunehmend recherchierbar und stehen bestenfalls direkt zum Download zur Verfügung.

Möglichkeiten der gesetzlichen Verpflichtung von privatwirtschaftlichen Vorhabenträgern zur Dokumentation und offenen Bereitstellung von in eigenem Auftrag erhobenen Daten sind zu prüfen. Hier könnte sich an die Regelungen des Geologiedatengesetzes (GeolDG) angelehnt werden (vgl. §§ 8-10 GeolDG). Die Nutzung vorhandener Daten in frühen Planungsabschnitten ist ein wesentlicher Bestandteil integrierter und vorausschauender Planungsprozesse und bietet ein großes Potenzial sowohl für Beschleunigung als auch für die Entlastung von Fachkräften sowie die Berücksichtigung vielfältiger gesellschaftlicher Belange.

Auch standardisierte Prüfschemata beschleunigen auf der einen Seite die Planungen und schaffen Rechtssicherheit und gewährleisten die Qualität von Beteiligung und Berücksichtigung von Schutzgütern.

Ein Mittel in diesem Sinne ist die Überbauung von Netzanschlusspunkten, insbesondere wenn Strom aus verschiedenen Energiequellen eingespeist werden soll, bei denen von einer niedrigen Gleichzeitigkeit auszugehen ist. Dies trifft beispielsweise auf kombinierte Wind- und Solarplanungen zu. Diesbezüglich stellt ein derzeitiges Hemmnis dar, dass häufig angenommen wird, die Errichtung von Freiflächenanlagen stehe per se im Widerspruch mit einem Vorranggebiet Windenergie. Bei einer kombinierten oder nachrangigen Planung kann jedoch sichergestellt werden, dass die erreichbare Leistung der Windenergie nicht wesentlich eingeschränkt wird und somit eine Vereinbarkeit mit der Vorranggebietsplanung gegeben ist.

Jede neu hinzukommende Kilowattstunde muss ins bestehende Netz durch Netzverknüpfungspunkte eingespeist werden.

Die neu eingeführte NVP-Überbauung hat den Vorteil schneller mehr Anlagen an das Netz anschließen zu können ohne neue Netzverknüpfungspunkte bauen zu müssen und damit schneller mehr erneuerbare Energie ins Netz zu bekommen. Es entstehen Anreize für eine gemeinsamen sich ergänzenden Anschluss von PV- und Windkraftanlagen sowie einer gleichmäßigeren Überbauung und daraus resultierenden gleichmäßigeren Verteilung der Anlagen. Durch die effiziente Nutzung und die „eingesparten“ somit nicht notwendigen Netzverknüpfungspunkte wird eine Beschleunigung des Netzausbaus erreicht, die sich auch positiv auf die Redispatchmengen und -kosten auswirkt. Die Aufnahme der rechtlichen Möglichkeit zur NVP-Überbauung in der letzten EEG-Novelle wird daher ausdrücklich begrüßt. Der Dialog mit den beteiligten Akteuren hat jedoch gezeigt, dass die Rahmenbedingungen noch nicht ausgereift sind und es noch weiteren Reglungsbedarf zur praktikablen Umsetzung gibt.

Zunächst sind die Regelungen aktuell als „kann“-Vorschrift formuliert. Ein rechtlicher Anspruch wäre jedoch begrüßenswert, um den gewünschten und dringend notwendigen Effekt tatsächlich zu gewinnen. Zudem fehlt es an Vorschriften zu einem Messkonzept. Dies ist für eventuelle Ausgleichsleistungen jedoch unerlässlich. Am NVP muss die eingespeiste Energie den einzelnen Anlagenbetreibern konkret zugeordnet werden können. Weiterhin werden für eine zügige Umsetzung zeitnah Musterverträge benötigt. Dies schafft zunächst für die Netzbetreiber Klarheit und Vereinfachung. Sofern flexible Netzanschlussvereinbarungen i.d.R. einem Mustervertrag folgen, kommt es im Netzgebiet nicht zu verschiedenen Formen und Lösungen der Überbauung, was die Handhabung durch die Netzbetreiber vereinfacht. Zum anderen erleichtert das Vorliegen von Musterverträgen auch den Projektierern den Einstieg in mögliche Verhandlung und schafft unter Umständen erst die Bereitschaft der Beteiligten, da sie sich Zeit und Kosten für einen eigenen Vertrag sparen. Die hierzu stattfindenden Abstimmungen der BNetzA mit den Akteuren müssen prioritär vorangetrieben und Musterverträge schnellstmöglich erarbeitet werden.

Ein weiteres Problem zur praktischen Umsetzung ist die Informationslage der Projektierer. Sobald ein Projektierer sich dafür entschieden hat ein Projekt in einem möglichen Suchraum zu planen müsste er zum Abschluss einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung aktuell selbst Nachforschungen darüber anstellen, welche Wind- oder PV Parks bereits vorhanden sind, um dann mit ihnen ins Gespräch über eine gemeinsame Nutzung des Netzanschlusses zu kommen. Dies könnte sich in der Praxis im Vergleich zur normalen Anfrage eines Netzanschlusses als zu mühsam erweisen. Hier ist seitens des Bundes eine dem Datenschutz der Betroffenen Rechnung tragende Lösung zu erarbeiten und rechtlich zu implementieren.

Ein Großteil unserer Netzbauten sind so genannte Ersatzneubauten auf bestehenden Trassen. An diese wird aber in der Regel der regulative Maßstab an Art und Umfang der Antragsunterlagen angelegt. Sind auf diesen Standorten bereits Nutzungen vorhanden die lediglich erweitert, um- oder ausgebaut werden, bietet eine Verfahrenserleichterung hier ein großes Beschleunigungs-Potenzial. Um hierbei nicht über das Ziel hinauszuschießen sind sowohl erleichternde als auch begrenzende Kriterien festzulegen, die gewährleisten, dass beispielsweise die Berührung von Schutzgebieten weiterhin die entsprechende Berücksichtigung findet.

Zahlreiche Ersatzneubauten, Umbauten oder Leistungserhöhungen werden schon heute, aber auch zukünftig auf bzw. an bestehenden Trassen umgesetzt. In vielen Fällen werden diese Vorhaben planungs-rechtlich, wie Vorhaben auf Flächen ohne diese Vornutzung behandelt.

Es kommt zu umfangreichen Verfahren, obwohl bereits eine Vorbelastung besteht und die bestehende Nutzung bereits eine ähnliche Planung bei der ursprünglichen Genehmigung erfüllt hat. Hier braucht es Erleichterungen, um angemessen vorgehen und effizient voranzukommen.

Die bisherige Fokussierung auf installierte Leistung in den Netzentwicklungsplanungen birgt die Gefahr, dass es zu weniger effizienten Ausbau-Strategien kommt. Beispielsweise, wenn Flächen ohne Berücksichtigung der potenziellen Erzeugung erneuerbarer Energie ausgewiesen werden oder der Fokus auf Leistung zu einem „Mehr“ an Anlagen innerhalb eines Vorhabens führt, das eine ineffiziente Verdichtung hinsichtlich der erzeugten Energie zur Folge haben könnte.

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