Antrag: Digitale Verwaltung – transparent, unabhängig, effizient und modern!

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Die digitale Transformation von Staat und Verwaltung ist eine zentrale Voraussetzung für einen handlungsfähigen Staat, eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung und eine moderne Daseinsvorsorge. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen erwarten zu Recht, dass staatliche Leistungen einfach, zuverlässig und digital verfügbar sind. Gleichzeitig steht der Staat vor der Aufgabe, seine digitale Infrastruktur resilient, sicher und souverän auszugestalten. Angesichts zunehmender geopolitischer Spannungen, wachsender Cyberbedrohungen und einer hohen technologischen Abhängigkeit von wenigen internationalen Anbietern gewinnt die Frage der digitalen Souveränität staatlicher Institutionen zunehmend an Bedeutung.

Für eine nachhaltige Digitalisierung der Verwaltung reicht es daher nicht aus, bestehende Verfahren lediglich digital abzubilden. Vielmehr bedarf es einer grundlegenden strategischen Weiterentwicklung der staatlichen IT-Architektur. Dazu gehört insbesondere, Abhängigkeiten von einzelnen proprietären Softwareanbietern zu reduzieren, offene und interoperable Standards zu stärken sowie europäische und souveräne technologische Lösungen systematisch auszubauen. Open-Source-Software kann hierbei eine zentrale Rolle spielen, weil sie Transparenz schafft, die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns stärkt und gleichzeitig ermöglicht, dass öffentliche Investitionen in Softwareentwicklung dauerhaft der öffentlichen Hand zugutekommen.

Zugleich ist die Digitalisierung der Verwaltung eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Digitale Lösungen müssen so entwickelt werden, dass sie über föderale Ebenen hinweg genutzt werden können und nicht parallel mehrfach entstehen. Der Grundsatz, dass Daten und Leistungen möglichst nur einmal erhoben, entwickelt oder bereitgestellt werden müssen, ist ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau und zur effizienten Verwendung öffentlicher Mittel. Die konsequente Anwendung solcher Prinzipien erfordert eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Ebenen, eine systematische Weitergabe bereits entwickelter Lösungen sowie gemeinsame technische Standards.

Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Sicherheit staatlicher IT-Systeme. Mit der zunehmenden Digitalisierung wächst auch die Angriffsfläche für Cyberangriffe. Staatliche Softwarelösungen müssen daher kontinuierlich überprüft, weiterentwickelt und gegen neue Bedrohungslagen abgesichert werden. Dies erfordert nicht nur technische Maßnahmen, sondern auch neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Wissenschaft und digitaler Zivilgesellschaft. Offene Innovationsformate können dazu beitragen, Sicherheitslücken frühzeitig zu identifizieren und innovative Lösungen zu entwickeln.

Darüber hinaus muss die digitale Transformation der Verwaltung immer auch die praktische Arbeit der Beschäftigten berücksichtigen. Neue Technologien entfalten ihr Potenzial nur dann, wenn sie in der täglichen Praxis funktionieren, Prozesse vereinfachen und von den Beschäftigten akzeptiert werden. Deshalb ist es sinnvoll, neue technische Ansätze – etwa im Bereich souveräner IT-Infrastrukturen oder neuer Formen künstlicher Intelligenz – zunächst in Pilotprojekten zu erproben und ihre Auswirkungen auf Arbeitsabläufe systematisch zu evaluieren.

Eine moderne und souveräne Verwaltungspolitik verbindet daher technologische Innovation, föderale Zusammenarbeit, IT-Sicherheit und praxisnahe Erprobung neuer Lösungen. Ziel muss es sein, eine digitale Verwaltung zu schaffen, die unabhängig, sicher, effizient und bürgernah arbeitet und zugleich langfristig die digitale Handlungsfähigkeit des Staates stärkt.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung 


  1. eine Strategie zu entwickeln, die die Erkenntnisse und Überlegungen des Deutschland-Stack mit einbezieht und als Ziel die Entwicklung einer souveränen Verwaltung hat,
  2. systematisch zu prüfen, ob anstatt der bislang proprietären Software auch gleichwertige Open-Source Produkte eingesetzt werden können, die vor allem unter Wirtschaftlichkeits- und Sicherheitsaspekten vergleichbar sind,
  3. durch Anpassung der Ausschreibungssystematik im Auftrag des Landes entwickelte Quellcodes im Nachgang vollständig zu erwerben, um die so erworbenen Produkte souverän weiterentwickeln zu können und Abhängigkeiten gezielt zu reduzieren,
  4. über einen digitalen Marktplatz bereits entwickelte Leistungen dem Bund, anderen Bundesländern und den Kommunen zur Verfügung zu stellen, damit nach dem Prinzip „Once-Only“ keine Doppelstrukturen und -entwicklungen erfolgen. Dabei soll sichergestellt werden, dass auch Weiterentwicklungen auf Grundlage von Open-Source-Leistungen wieder zur Verfügung gestellt werden, damit auch hier keine Doppelstrukturen und -entwicklungen stattfinden,
  5. die Kommunen weiterhin zu unterstützen und dabei beispielsweise Leistungen zentral zu beschaffen und zu hosten, damit die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen überall gleichfähige Leistungen beziehen können,
  6. bei der zukünftigen Vergabe von Softwaredienstleistungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Priorität auf europäische Lösungen zu setzen,
  7. Anwendungen von Agentic AI in der Verwaltung zu erproben und Potenziale zu analysieren,
  8. Pilotierungen von Arbeitsprozessen mit komplett souveränen PC‘s zu initiieren, um in der praktischen Arbeit Schwachstellen und Potentiale identifizieren bzw. dokumentieren zu können.

Begründung

Die vorgeschlagenen Maßnahmen konkretisieren die strategischen Anforderungen an eine moderne, souveräne und leistungsfähige Verwaltungsdigitalisierung und setzen gezielt an bestehenden strukturellen Herausforderungen an.

Ein zentraler Ansatzpunkt liegt in der Weiterentwicklung der staatlichen Beschaffungspraxis. Die stärkere Berücksichtigung europäischer Lösungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sowie die systematische Prüfung von Open-Source-Alternativen tragen dazu bei, bestehende Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern zu reduzieren und die technologische Steuerungsfähigkeit des Staates zu stärken. Dabei ist entscheidend, dass Open-Source-Lösungen unter wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten mit bestehenden Systemen vergleichbar sind, um eine tragfähige und praxistaugliche Umstellung sicherzustellen. Diese Maßnahmen werden durch die Entwicklung einer strategischen Gesamtarchitektur flankiert, die unter Einbeziehung der Überlegungen zum Deutschland-Stack auf gemeinsame Standards, Interoperabilität und eine langfristig souveräne IT-Landschaft ausgerichtet ist.

In diesem Zusammenhang kommt auch der Ausgestaltung von Ausschreibungen eine besondere Bedeutung zu. Wenn im Auftrag des Landes entwickelte Software und Quellcodes vollständig in den Besitz der öffentlichen Hand übergehen, entsteht die Voraussetzung, diese unabhängig weiterzuentwickeln und flexibel an neue Anforderungen anzupassen. Dies stärkt nicht nur die Innovationsfähigkeit, sondern reduziert zugleich strukturelle Abhängigkeiten von externen Dienstleistern.

Darauf aufbauend ermöglicht der Aufbau eines digitalen Marktplatzes für Verwaltungsleistungen eine systematische Nachnutzung bereits entwickelter Lösungen. Indem Anwendungen anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung gestellt und Weiterentwicklungen verpflichtend zurückgeführt werden, wird ein kontinuierlicher Entwicklungs- und Verbesserungsprozess etabliert. Dies unterstützt die konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips, vermeidet parallele Strukturen und trägt zu einer effizienteren Verwendung öffentlicher Mittel bei.

Damit diese Ansätze flächendeckend Wirkung entfalten können, ist die fortgesetzte Unterstützung der Kommunen von zentraler Bedeutung. Unterschiedliche Ausgangsbedingungen führen bislang zu heterogenen digitalen Leistungsniveaus. Durch zentrale Beschaffung und Hosting ausgewählter Leistungen können einheitliche Standards geschaffen, Synergien genutzt und zugleich die kommunalen Strukturen entlastet werden, ohne deren Verantwortung für die Umsetzung vor Ort in Frage zu stellen.

Ergänzend dazu ist die gezielte Erprobung neuer Technologien erforderlich, um deren Potenziale und Grenzen frühzeitig zu erkennen. Insbesondere Anwendungen agentischer künstlicher Intelligenz bieten die Möglichkeit, Verwaltungsprozesse zu unterstützen und perspektivisch effizienter zu gestalten. Um fundierte Entscheidungen über ihren Einsatz treffen zu können, bedarf es einer systematischen Analyse konkreter Anwendungsfälle unter realistischen Bedingungen.

Schließlich leisten Pilotprojekte mit vollständig souveränen IT-Arbeitsplätzen einen wichtigen Beitrag zur praktischen Umsetzung der angestrebten Ziele. Sie ermöglichen es, technische, organisatorische und prozessuale Auswirkungen unmittelbar im Arbeitsalltag zu untersuchen, Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und geeignete Anpassungsmaßnahmen abzuleiten. Auf dieser Grundlage können belastbare Erkenntnisse für eine mögliche Skalierung gewonnen werden.

Insgesamt greifen die vorgeschlagenen Maßnahmen ineinander, indem sie Beschaffung, strategische Steuerung, technische Entwicklung und praktische Erprobung miteinander verbinden. Sie tragen dazu bei, die digitale Transformation der Verwaltung strukturiert voranzubringen und die Voraussetzungen für eine langfristig tragfähige, sichere und souveräne IT-Infrastruktur des Staates zu schaffen.

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