Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtags - Einführung eines „Corona-Ausschusses“

Die Geschäftsordnung des niedersächsischen Landtages vom 4. März 2003 (Nds. GVBl. S. 136), zuletzt geändert durch Beschluss vom 14. Mai 2019 (Nds. GVBl. S. 107)) wird wie folgt geändert:

In §97 wird folgender Sätze 2 angefügt:

„Der Ältestenrat kann öffentlich tagen.“

Begründung

Zur Bewältigung der Corona-Krise ergreift die Landesregierung in immer schneller Taktung teilweise drastische Maßnahmen. Gleichzeitig hat der Niedersächsische Landtag seinen Sitzungsablauf deutlich reduziert, um auch hier die Infektionsgefahr zu minimieren. Es bleibt aber wichtig, das auch und gerade diese drastischen Maßnahmen parlamentarisch begleitet, kontrolliert und ggf. legitimiert werden. Dazu ist zusätzlich zum Haushaltsausschuss der Ältestenrat als zentrales Gremium des Landtages geeignet. Dieser ist in Art. 44NV auch ausdrücklich als Ausschuss für besondere Notlagen vorgesehen. Damit auch in diesen Fällen jedoch die Transparenz gewährleistet bleibt, ist es notwendig, dem Ältestenrat zu ermöglichen, auch öffentlich zu tagen.

 

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