Abschließende Beratung:Nadja Weippert: Rede zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes

Rede Nadja Weippert© Plenar TV

TOP 4: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes (SPD, GRÜNE)

- Es gilt das gesprochene Wort -

„Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim“ – das sind die fünf Wahlprinzipien, die sowohl im Grundgesetz als auch in unserer Niedersächsischen Verfassung verankert sind. Um diesen Prinzipien weiterhin gerecht zu werden, steht heute ein zentrales Thema weit oben auf unserer Tagesordnung: Die Reform des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes.

Ein Thema, das nicht nur juristische Präzision erfordert, sondern vor allem eines: Gerechtigkeit. Gerechtigkeit, die sicherstellt, dass jede Stimme gleich viel zählt – egal, ob sie in der Stadt oder auf dem Land abgegeben wird, im Osten oder Westen Niedersachsens.

Bekanntlich wurde diese Reform durch ein Urteil des Staatsgerichtshofes im Dezember 2024 notwendig. Seitdem war klar: Die bisherigen Abweichungen bei Landtagswahlen von bis zu 25 Prozent bei der Zahl der Wahlberechtigten je Wahlkreis sind nicht hinnehmbar. Künftig gilt eine Obergrenze von 15 Prozent, von der nur in sehr wenigen, gut begründeten Ausnahmen abgewichen werden darf.

Das ist ein wichtiger Schritt, um die Wahlrechtsgleichheit zu stärken – ein Grundprinzip unserer Demokratie. Doch gehen wir einmal ein bisschen zurück in der Historie: Die letzte große Wahlkreisreform gab es Anfang der 2000er-Jahre. Eine jahrelange Diskussion inklusive Enquetekommission war dieser vorausgegangen. Am Ende wurde eine recht willkürlich gewählte Anzahl von 87 Wahlkreisen festgelegt.

So viel Zeit wie damals blieb uns als regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen nach dem Urteil im Dezember 2024 nicht, liebe Kolleg*innen. Wir waren gefordert, verantwortungsvoll, zügig und präzise zu handeln. Und das haben wir getan.

Uns war unter anderem wichtig, in die einzelnen Regionen mit ihren Besonderheiten und gewachsenen Strukturen reinzuhören, um diese nach Möglichkeit in unserem Gesetzentwurf berücksichtigen zu können. In vielen – wenn auch nicht in allen – Fällen ist uns das gelungen.

Und wenn hier heute von der Union etwas anderes behauptet wird:  Auch mit Ihnen wurde geredet!

Die einzelnen Reaktionen Ihrer Abgeordneten – die übrigens auch in der regionalen Presse zum Teil mit wörtlichen Zitaten untermauert wurden – fielen von „Es ist mir egal“ über „Passt schon“ bis hin zu ja geradezu überschwänglicher Dankbarkeit aus.

Tatsächlich stehen also nur die wenigsten Abgeordneten der Unionsfraktion diesem rot-grünen Vorschlag kritisch gegenüber. Umso erstaunlicher ist, dass Sie den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen wollen – im Innenausschuss haben Sie sich noch enthalten.

Und daher müssen Sie sich heute hier auch die Frage gefallen lassen: Wo ist denn Ihr Vorschlag für eine rechtssichere Wahlkreisreform? Auch Sie hatten nun über ein Jahr Zeit, einen eigenen Vorschlag zu entwickeln und vorzulegen.

Aber anscheinend beschäftigen Sie sich lieber mit dem Zünden von Nebelkerzen, die einzig und allein Ihrer Profilierung dienen.

Wie etwa einem neuen, für die Steuerzahler*innen teuren Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, anstatt sich der Verantwortung für die Menschen in unserem Land zu stellen. Ich kann nur sagen: Wie gut, dass Sie in Niedersachsen nicht regieren, liebe CDU!

Fakt ist:  Wir von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben als einzige Fraktionen einen eigenen Vorschlag vorgelegt, der nicht nur das Urteil umsetzt, sondern auch die vom Landesamt für Statistik prognostizierten Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung für das Jahr 2027 berücksichtigt.

Während der Westen Niedersachsens wächst, schrumpft der Osten. Diese Dynamik muss sich daher auch in der Wahlkreiseinteilung widerspiegeln. Aber was ändern wir konkret?

  1. Die Anzahl der Wahlkreise steigt von 87 auf 90. Dadurch lassen sich die Wahlberechtigten gleichmäßiger auf die Wahlkreise verteilen. Bei dieser Verteilung müssen zahlreiche regionale, kulturelle und wirtschaftliche Gegebenheiten sowie geografische, politische und gesellschaftliche Zusammenhänge berücksichtigt werden – im Sinne der Gerechtigkeit.
  2. Bei der Neugliederung der Wahlkreise wollen wir die gewachsenen landsmannschaftlichen Strukturen erhalten, statt künstliche Grenzen zu ziehen. Ob im Emsland, in der Grafschaft Bentheim oder im Raum Lüneburg – die neue Wahlkreiseinteilung spiegelt die realen Lebenswelten der Menschen wider. Und
  3. führen wir ein faires Auszählverfahren für mehr Gerechtigkeit ein. Mit dem Wechsel der Sitzverteilung von d’Hondt zu Sainte-Laguë/Schepers werden kleinere Parteien bei der Zuteilung nicht länger benachteiligt. Stattdessen wird dafür gesorgt, dass die Erfolgswertgleichheit der Stimmen gewahrt bleibt – jede Stimme also gleich viel zählt.

Wahlen, die „allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim“ stattfinden können, sind der Grundpfeiler unserer Verfassung. Diese Reform ist daher weit mehr als eine rein technische und verfassungsrechtlich erforderliche Anpassung. Sie ist ein Signal für eine moderne, gerechte Demokratie.

Eine Demokratie, in der jede Stimme gleich viel zählt – unabhängig davon, wo sie abgegeben wird. Eine Demokratie, die die Vielfalt unseres Landes abbildet und die Zusammenhänge zwischen den Regionen stärkt.

An dieser Stelle möchte ich auch herzlich dem Landeswahlleiter und seinem Team sowie dem Landesamt für Statistik und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags für die wertvolle Beratung und Unterstützung danken.

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