Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich
Wir ändern das Niedersächsische Gesetz über den Finanzausgleich, um eine verfassungsrechtlich gebotene regelmäßige Anpassung des Finanzausgleichs unter den Kommunen vorzunehmen. Damit setzen wir unseren Koalitionsvertrag um und tragen der aktuell sehr angespannten Finanzlage der Kommunen Rechnung. Die von dieser Umverteilung besonders negativ betroffenen finanzschwächsten Landkreise unterstützen wir durch die Erhöhung der im Finanzausgleich vorgesehenen Mittel für sogenannte Bedarfszuweisungen in den Jahren 2027 bis 2029 um jeweils 50 Millionen Euro.











