Pressemeldung Nr. 93 vom

Diesel-Fahrverbote weiter möglich:Volker Bajus: Stuttgarter Gericht bestätigt Vorfahrt für Gesundheit

„Das Gericht bestätigt unsere Position: Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger muss Vorfahrt haben. Zwar sind Fahrverbote auch aus unserer Sicht eine Zumutung für die Betroffenen, aber zugunsten der Gesundheit und der Lebensqualität im Zweifel letztes Mittel.“

Darum geht‘s

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat in seinem heutigen (28. Juli 2017) Urteil das Land Baden-Württemberg dazu aufgefordert, mehr gegen schädliche Abgase zu tun. Zum Schutz der Gesundheit müssten grundsätzlich auch Fahrverbote in Betracht gezogen werden, die geplante Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen reiche nicht aus.

Das sagen die Grünen

Volker Bajus, umweltpolitischer Sprecher
„Das Gericht bestätigt unsere Position: Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger muss Vorfahrt haben. Zwar sind Fahrverbote auch aus unserer Sicht eine Zumutung für die Betroffenen, aber zugunsten der Gesundheit und der Lebensqualität im Zweifel letztes Mittel.“

„Durch das Urteil drohen nun Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge auch in den niedersächsischen Städten mit zu hohen Schadstoffwerten. Um das zu verhindern, müssen die Autohersteller umgehend Lösungen zum Nachrüsten liefern und massiv in die Elektromobilität investieren. Auch der Bund muss handeln: Wir brauchen die Blaue Plakette, damit die Kommunen gezielte Maßnahmen ergreifen können.“

„Verantwortlich für die Luftbelastung in den Städten ist die Autoindustrie mit ihren Dieselbetrügereien und Bundesverkehrsminister Dobrindt, der das Thema jahrelang ausgesessen hat. Es ist höchste Zeit, dass die Autohersteller und der Bund endlich ihrer Verantwortung nachkommen!“

Zum Hintergrund

Die Deutsche Umwelthilfe hatte vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen das Land Baden-Württemberg geklagt. Hintergrund sind die zu hohen Feinstaubwerte in Stuttgart. In Niedersachsen halten inzwischen alle Städte die Grenzwerte für Feinstaub ein. Allerdings werden die NO2-Grenzwerte von 40 μg/m³ im Jahresmittel weiterhin in fünf Städten überschritten. Dies sind Hannover, Osnabrück, Oldenburg, Hildesheim und Hameln. In Braunschweig und Göttingen liegen die Werte genau am Limit. Die Grenzwerte basieren auf EU-Recht und müssen seit 2010 verbindlich eingehalten werden. Die niedersächsischen Städte hatten von der EU eine Ausnahme bis 2015 bekommen. Alle betroffenen Städte müssen nun aktualisierte Luftreinhaltepläne vorlegen mit denen die Grenzwerte erreicht werden können.

Anwohnerinnen und Anwohner besonders belasteter Straßenzüge haben ein Anrecht auf Einhaltung der Grenzwerte. Wenn auch nur einer klagt, würden die Gerichte im Zweifel Sofort-Maßnahmen von Kommunen erzwingen. Experten sind sich einig, dass das Problem in den Städten nur mit einem neuen Mobilität-Mix zugunsten von Rad, Bus und Schiene in den Griff zu bekommen ist. Auch die Umstellung auf emissionsfreien Elektroantrieb wäre hilfreich. Allerdings helfen diese Maßnahmen allenfalls mittelfristig.

Stickstoffoxide können zu Atemwegserkrankungen führen und steigern zudem das Risiko, an Herz-Kreislauf-Krankheiten zu sterben. Außerdem kann Stickstoffdioxid (NO2) Pflanzen schädigen und trägt zur Überdüngung und Versauerung von Böden bei.

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