Pressemeldung Nr. 179 vom

Landesblindengeld:Thomas Schremmer: Bundesweit gleiche Voraussetzungen für Menschen mit Behinderungen schaffen

„Die blinden und sehbehinderten Menschen in Niedersachsen können sich auch weiterhin darauf verlassen, dass ihnen der Nachteilsausgleich in Form des Blindengelds zur Verfügung steht. Mehr noch: Mit der Erhöhung sorgen wir für verbesserte Lebensbedingungen und mehr gesellschaftliche Teilhabe“, so Thomas Schremmer.

Darum geht´s

Die rot-grünen Landtagsfraktionen haben sich im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen für die Jahre 2017 und 2018 darauf verständigt, das Landesblindengeld von 300 auf 375 Euro zu erhöhen.

Das sagen die Grünen

Thomas Schremmer, sozialpolitischer Sprecher

„Die blinden und sehbehinderten Menschen in Niedersachsen können sich auch weiterhin darauf verlassen, dass ihnen der Nachteilsausgleich in Form des Blindengelds zur Verfügung steht. Mehr noch: Mit der Erhöhung sorgen wir für verbesserte Lebensbedingungen und mehr gesellschaftliche Teilhabe.“

„Es wäre sinnvoll und angebracht gewesen, wenn die Bundesregierung mit dem Bundesteilhabegesetz – wie ursprünglich angekündigt – auch ein Bundesteilhabegeld eingeführt hätte. Das wäre eine gute Gelegenheit gewesen, um für Menschen mit Behinderungen bundesweit gleiche Voraussetzungen zu schaffen.“

Zum Hintergrund

Die Landesblindengelder sind ein Nachteilsausgleich für sehbehinderte und blinde Menschen. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. hat im Jahr 2015 einen Ländervergleich erstellt, nach dem Niedersachsen auf einem der letzten Plätze landete. Im Bundesdurchschnitt zahlen die Länder gut 410 Euro, Niedersachsen nähert sich diesem Wert mit der neuerlichen Erhöhung auf 375 Euro weiter an.

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